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Learning Agreement / Leistungsnachweis

Good to know

Nach der Zusage Ihrer Partneruniversität werden Sie vom International Office über die nächsten Schritte per Email informiert. Es ist unter anderem ein digitales Learning Agreement zu erstellen. Die Anleitung dazu finden Sie als Download (oben rechts). Was ein Learning Agreement ist, finden Sie im Absatz weiter unten.

Bei einem Aufenthalt im Rahmen der Vorbereitung der Abschlussarbeit ist zusätzlich die Bestätigung des Betreuers /der Betreuerin (Formular im Download rechts) an das International Office zu übermitteln.
 

Was ist ein Learning Agreement?

Das Learning Agreement bezieht sich auf das individuelle Studienprogramm an der Partneruniversität und muss vor der Abreise von allen Parteien (Kunstuniversität, Studierende*r und Gastuniversität) unterschrieben vorliegen.

Alle im Vorfeld im Learning Agreement vereinbarten und dann im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Aktivitäten (Studium und Praktika) sollten mit (ECTS) Credits versehen und voll anerkannt werden. Mit dem/der zuständigen Studienadministrator*in ist zu klären, ob und in welcher Form das ausländische Studienangebot angerechnet werden kann.

Für eine Anerkennung von Lehrveranstaltungen ist der/die jeweilige Studienadministrator*in zuständig.
 

Vorbereitung der Abschlussarbeit

Sie können im Rahmen der Vorbereitung des Bachelor-, Master- bzw. Diplomprojekts an einer Partneruniversität studieren.

Die Vorbereitung der Diplom- oder Master-Abschlussarbeit muss unter Angabe eines ‚Arbeitstitels‘ in der Studienabteilung angemeldet werden. Der Arbeitstitel kann nach Rückkehr jederzeit wieder geändert werden!

  • Darüber hinaus benötigen Sie an der Kunstuniversität eine Betreuerin / einen Betreuer, welche*r die Vorbereitung der Abschlussarbeit bestätigt.
  • Die Vorbereitung einer Bachelor-Abschlussarbeit ist durch den/die zuständige/n Studienadministrator*in zu bestätigen.


Als Mindeststudienleistung für die Erasmus+ Förderung müssen 3 ECTS pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden. 

Dies tritt an der Kunstuniversität auch bei der Vorbereitung zum Verfassung von wissenschaftlichen/künstlerischen Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit, Dissertation) in Kraft. 
Sollten die für die Arbeit vergebenen Credits/ECTS nicht den gesamten Aufenthaltszeitraum abdecken, sind zusätzliche Credits/ECTS in Form von Prüfungleistungen zu erbringen.

Unabhängig von dieser Mindestleistung ist anzustreben, dass Studierende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Credits pro Semester erbringen (dies entspricht der Studienleistung eines Semesters, ein Semester an der Gastinstitution ersetzt dann auch den gesamten Arbeitsaufwand eines Semesters an der Heimathochschule).

update 21.2.2024