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Neuer Universitätsrat der Kunstuniversität Linz konstituiert: Mag.a Dr.in Andrea B. Braidt zur Vorsitzenden gewählt

Mit der konstituierenden Sitzung am 16. März 2023 hat der neue Universitätsrat der Kunstuniversität Linz offiziell seine Arbeit aufgenommen und in diesem Rahmen auch sein siebtes Mitglied gewählt. Damit setzt sich der neue Universitätsrat der Kunstuniversität Linz für die Funktionsperiode 2023 bis 2028 aus folgenden sieben Mitgliedern zusammen: Seitens Bundesministerium wurden die Vorsitzende des Kuratoriums der Albertina, Mag.a Dr.in Andrea B. Braidt vom Institut für Theater-, Film u. Medienwissenschaft an der Universität Wien, die Direktorin und Geschäftsführerin der Bundesanstalt KZ-Gedenkstätte Mauthausen, DDr.in Barbara Glück, sowie Mag. Florian Hagenauer, MBA, Vorstandsdirektor der Oberbank AG, in den Universitätsrat berufen. Der Senat der Kunstuniversität Linz hat mit der Künstlerin Prof.in Andrea van der Straeten, die 2002 – 2018 als Universitäts-Professorin für Experimentelle Gestaltung an der Kunstuniversität Linz lehrte, der Direktorin des Käte Hamburger Kollegs „Kulturen des Forschens“, Dr.in Prof.in Gabriele Gramelsberger, die den Lehrstuhl für Wissenschaftstheorie und Technikphilosophie an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen innehat sowie mit Julia WarmersStEx., Leiterin des Referats für Fördermittel und Kooperationen an der Universität der Künste Berlin, weitere drei Mitglieder in den Universitätsrat gewählt Zudem wurden in der konstituierenden Sitzung im März der Notar Hon.-Prof. Dr. Claus Spruzina als siebtes Mitglied in den Universitätsrat der Kunstuniversität Linz sowie am 24. April 2023 Mag.a Dr.in Andrea B. Braidt zur Universitätsrats-Vorsitzenden und Hon.-Prof. Dr. Claus Spruzina zu ihrem Stellvertreter gewählt.  „Ich freue mich sehr, dass mich die Mitglieder des Universitätsrats in der heutigen Sitzung zur Vorsitzenden gewählt haben. Gemeinsam werden wir den Erfolgskurs der Kunstuniversität Linz für die kommenden fünf Jahre begleiten und unterstützen. Als ehemalige Präsidentin von ELIA – der europäischen Kunstuniversitäten Vereinigung – ist mir diese Unterstützungsarbeit auch insbesondere in einem europäischen und internationalen Rahmen ein großes Anliegen." (Andrea B. Braidt)  Der Universitätsrat der Kunstuniversität Linz wird sich gemäß dem Universitätsgesetz (UG) 2002 in den kommenden fünf Jahren u.a. Aufgaben wie der Genehmigung des Entwicklungsplans, des Organisationsplans und des Entwurfs der Leistungsvereinbarung der Universität sowie der Geschäftsordnung des Rektorats widmen. Zudem nimmt er Stellung zur Ausschreibung der Funktion der Rektorin oder des Rektors durch den Senat und zeichnet verantwortlich für die Wahl der Rektorin oder des Rektors aus einem Dreiervorschlag des Senats sowie die Wahl der Vizerektorinnen und Vizerektoren aufgrund eines Vorschlags der Rektorin oder des Rektors und nach Stellungnahme des Senats.