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AUSLANDSSTIPENDIUM Abschlussarbeit

VORBEREITUNG DER ABSCHLUSSARBEIT

Das Auslandsstipendium dient der Vorbereitung der abschließenden Diplom-, Bachelor-, Masterarbeit bzw. Dissertation (PhD) im Ausland. Das Auslandsstipendium berechtigt zu keinem Aufenthalt an einer Universität im Gastland.

BEWERBUNGSPROZESS

Aus Budgetgründen werden derzeit keine Bewerbungen angenommen.
Der nächste Bewerbungsprozess ist voraussichtlich für März oder April 2026 geplant.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN

  • Projektbeschreibung (max. 2 A4 Seiten, 12pt., 1.5 Zeilenabstand)
  • Empfehlungsschreiben der Betreuer*in der Abschlussarbeit
  • Lebenslauf
  • Studienblatt
  • Aktueller Meldezettel

FINANZIELLE FÖRDERUNG

Beim Auslandsstipendium handelt es sich um einen Zuschuss zu den erhöhten Lebenshaltungskosten im Ausland und nicht um ein Vollstipendium. Die Förderung kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit gewährt werden.  

AUFENTHALTSDAUER

Von mindestens 2 Wochen bis höchstens 5 Monate (nur im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit).

VERLÄNGERUNG

Kontaktaufnahme baldmöglichst vor Ablauf des Aufenthaltes (nur im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit).
Die Verlängerung muss in einem Empfehlungsschreiben der Abschlussbetreuer*in gut begründet werden!

Sollten für das selbe Abschlussprojekt weitere Auslandsaufenthalte erforderlich sein, ist eine neue Bewerbung (mit allen geforderten Beilagen) sowie eine weitere Empfehlung der selben Betreuungsperson zeitgerecht einzureichen.

ERLASS DER STUDIENGEBÜHREN

Für Auslandsaufenthalte während der Vorlesungs- und Prüfungszeit kann bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 2 Monaten ein Antrag auf Erlass der Studiengebühren gestellt werden.

VORAUSSETZUNGEN

  • ordentlich Studierende*r der Kunstuniversität
  • Die Mobilität kann nur in einem Land durchgeführt werden, das nicht das Wohnsitzland während des Studiums ist (Vorlage eines aktuellen Meldezettels)
  • Die Beantragung des Auslandstipendiums für Österreich ist ebenso nicht möglich, wenn nur hier das Studium betrieben wird.
  • Die Mobilität in das Herkunftsland hat die niedrigste Priorität.

STUDIERENDE MIT GERINGEREN CHANCEN

Monatliches Top Up in der Höhe von Euro 250,00 für folgende Zielgruppen:

  • Personen mit einer Behinderung oder gesundheitlichen Problemen (bei gesundheitlichen Problemen nur dann, wenn dadurch im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland ein erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht).
  • Studierende mit Kind(ern), die das Kind bzw. die Kinder auf den Auslandsaufenthalt mitnehmen.

REISEKOSTENZUSCHUSS

  • Der Anspruch besteht bei Teilnahme an diesem Programm.
  • Bei der Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel erhalten Sie einen höheren Reisekostenzuschuss.
  • Der Anspruch verfällt, wenn Reisekostenzuschüsse aus anderen Förderungen bezogen werden (Doppelförderung).
  • Weitere Informationen finden Sie hier.

 VERSICHERUNGSSCHUTZ

Die Zuerkennung des Auslandsstipendiums beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz.
Studierende sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen.

VISUM

Die*Der Studierende ist selbst verantwortlich, sich um die nötigen Einreisedokumente in das Gastland zu kümmern. Weitere Informationen finden Sie hier.

ABSCHLUSS DER MOBILITÄT

update Oktober, 2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Yulia Schachinger MA
international.office@kunstuni-linz.at 
T: +43 (0) 732 7898 2346

Erreichbarkeit
Dienstag bis Freitag
Termine nur nach Vereinbarung

Kunstuniversität Linz
International Office | Auslandsbüro
Studierenden Service Center
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria