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Förderungen rund ums Kind

STUDIEREN MIT KIND

ÖH Broschüre zum Download  | Diese Broschüre soll dich in allen Aspekten des Studienalltags mit Kind unterstützen. Sie gibt umfassenden Überblick über Beihilfen und Förderungen geben, die es für Studierende mit Kind gibt; sowie einen Zeitplan der Behördenwege vor und nach der Geburt und eine Zusammenstellung der Ausnahmeregelungen, die auf Studierende mit Kind zutreffen. Eine Liste an Kinderbetreuungseinrichtungen und andere wichtige Kontakte findest du online unter: www.oeh.ac.at/studikompass.

 

OÖ Sozialratgeber

OÖ Sozialratgeber | Hilfe und Unterstützung für Menschen in Oberösterreich
(Herausgeberin: Sozialplattform OÖ in Zusammenarbeit mit dem Land OÖ - Abteilung Soziales, der Arbeiterkammer OÖ und der KirchenZeitung Linz)

Der Sozialratgeber gibt einen Überblick über alle Einrichtungen, Vereine, Initiativen und Beratungsstellen sowie Beihilfen und Förderungen im Sozialbereich. Hyperlinks und Lesezeichen erleichtern die Navigation.

Publikation 2026 als pdf-Datei  

Sozialratgeber-Chatbot liefert unbürokratisch und rund um die Uhr Antworten auf Fragen rund um soziale Leistungen und Angebote für Menschen in Oberösterreich. sozialratgeber.ooe.gv.at

 

Soziallandkarte der Sozialplatzzform OÖ

Soziallandkarte https://sozialplattform.at/soziallandkarte.html

 

ÖPA - Österreichische Plattform für Alleinerziehende 

Die ÖPA vertritt die Interessen von Alleinerziehenden, getrennt lebenden Erziehungsberechtigten, Patchworkfamilien und ihren Kindern.  https://oepa.or.at/
Auf der Website gibt es zusätzlich den digitalen Ratgeber „Kompass“ unter welchem Tipps und Informationen zu rechtlichen Fragen, Förderungen und Unterstützungen für Alleinerziehende zu finden sind, sowie die richtigen Anlaufstellen in der eigenen Region.

 

Verein Alleinerziehend Linz | Beratungszentrum 

Die Angebote des Vereins Alleinerziehend umfassen, psychosoziale Beratung, Psychotherapie, Kinder- und Jugendtherapie sowie Onlineberatung. Sie richten sich primär an alleinerziehende oder getrennt lebende Mütter und Väter, sowie deren Kinder – aber auch an andere Familienangehörige wie die Großeltern oder Geschwister. https://www.alleinerziehend.at/

 

Kinderbetreuungsgeld

Für Geburten ab 1. März 2017 besteht für Eltern die Möglichkeit, aus zwei Systemen des Kinderbetreuungsgeldes zu wählen:

  • Kinderbetreuungsgeld-Konto (Pauschalsystem): Die Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 bis zu 851 Tagen (das sind rund 12 bis 28 Monate) ab der Geburt des Kindes für einen Elternteil bzw von 456 bis 1.063 Tagen (das sind rund 15 bis 35 Monate) ab der Geburt des Kindes bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile flexibel gewählt werden.
    In der kürzesten Variante beträgt das Kinderbetreuungsgeld € 35,85 täglich und in der längsten Variante € 15,38 täglich, je länger man bezieht, desto geringer ist der Tagesbetrag, die Höhe der Leistung ergibt sich also aus der individuell gewählten Leistungsdauer.
    Folgender Online-Rechner bietet Unterstützung zur Auswahl der Möglichkeiten

     
  • Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld: 80 % vom (fiktiven) Wochengeld; zusätzlich erfolgt die Günstigkeitsrechnung anhand des Steuerbescheides aus dem Kalenderjahr vor der Geburt; mind 33,88 Euro bis max 66,00 Euro für maximal 365 Tage ab der Geburt des Kindes bzw. wenn beide Elternteile das KGB in Anspruch nehmen 426 Tage ab der Geburt des Kindes, wobei 61 Tage als Partnertage dem zweiten Elternteil unübertragbar vorbehalten sind. 

    Nähere Infos unter Kinderbetreuungsgeld

     

  • Partnerschaftsbonus: Den Partnerschaftsbonus in der Höhe von 500 Euro pro Elternteil können jene Eltern beantragen, die sich das Kinderbetreuungsgeld annähernd gleich aufgeteilt haben. Voraussetzung: Jeder der beiden Elternteile hat das Kinderbetreuungsgeld jeweils für mindestens 124 Tage bezogen. Die Aufteilung muss mindestens das Verhältnis 60 : 40 haben. Partnerschaftsbonus

     

  • Familienzeitbonus: Der Familienzeitbonus ist eine inanziellen Unterstützung für Väter, die sich direkt nach der Geburt der Familie widmen (sogenannter "Familienzeitbonus"). Den Familienzeitbonus (FZB) erhalten Väter, wenn sie Familienzeit in Anspruch nehmen. Das bedeutet, dass sie anlässlich der gerade erfolgten Geburt alle Erwerbstätigkeiten vorübergehend einstellen und sich intensiv und ausschließlich der Familie widmen. Der FZB muss beim zuständigen Krankenversicherungsträger beantragt werden. Beispiele für Familienzeit sind: Papamonat (Freistellung anlässlich der Geburt), Ruhendmeldung des Gewerbes, …. Infos unter Familienzeitbonus

     

Wochengeld

  • Wochengeld: Werdende Mütter dürfen ab der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin nicht mehr beschäftigt werden. Sie befinden sich im Mutterschutz. Das Wochengeld soll während dieser Zeit eine finanzielle Stütze für die werdende Mutter sein und wird als Ersatz für das entfallende Einkommen gezahlt.  Das Wochengeld wird im folgenden Zeitraum gewährt: acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin, am Tag der Entbindung sowie acht Wochen nach der Entbindung (bei Mehrlings-, Früh- oder Kaiserschnittgeburten: zwölf Wochen nach der Geburt). Eine Frühgeburt liegt vor, wenn die Geburt vor Vollendung der 37. Schwangerschaftswoche erfolgt.

    Weitere Informationen und wie beantragen unter: Wochengeld

     
     

Familienbeihilfe/Familienbonus Plus

  • Familienbeihilfe: Familienbeihilfe erhält man vom Finanzamt für jedes minderjährige Kind, wenn dieses haushaltszugehörig ist. Die Beiträge sind nach dem Alter des Kindes bzw. der Kinder gestaffelt und beginnen bei der Geburt mit € 138,40 ; ab 3 Jahren 148,00 € ; ab 10 Jahren 171,80 € ; ab 19 Jahren 200,40 €. Zusätzlich erhöht sich der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung. Nähere Infos und Angaben unter Familienbeihilfe
     
  • Erhöhte Familienbeihilfe: Diese erhält man für Kinder mit einer mind. 50%igen Beeinträchtigung. Sie beträgt € 189,20 (2024: € 180,90) und wird zusätzlich zur Familienbeihilfe ausbezahlt. Erhöhte Familienbeihilfe
     
  • Kinderabsetzbetrag: Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird der Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Er muss nicht gesondert beantragt werden. Der Kinderabsetzbetrag ist keine Familienbeihilfe, sondern ein Absetzbetrag, der in Form einer Negativsteuer ausgezahlt wird. Er beträgt € 70,90 pro Kind und Monat.

     

  • Familienbonus Plus: Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag in der Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von 500 Euro jährlich zu, sofern für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Der Familienbonus Plus kann entweder von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt oder in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Eine Beantragung bei der Arbeitgeberin/beim Arbeitgeber ist ab Dezember 2018 erstmalig für Jänner 2019 möglich. Der Familienbonus Plus umfasst unter anderem auch den Kinderabsetzbetrag, den Unterhaltsabsetzbetrag und den Alleinverdiener_innen- oder Alleinerzieher_innen-absetzbetrag. Familienbonus Plus

     
  • Schulstartgeld: Unabhängig vom Einkommen erhalten alle für jedes schulpflichtige Kind zwischen 6. und 15. Lebensjahr € 121,40 Euro. Die Auszahlung erfolgt vom Finanzamt automatisch mit der Familienbeihilfe im August. Für diese Zusatzförderung muss kein weiterer Antrag gestellt werden.

 

Weitere Zuschüsse & Beihilfen

 

AMS - Kinderbetreuungsbeihilfe www.ams.at

  • Das Arbeitsmarktservice kann zu den Unterbringungskosten eine Beihilfe gewähren, wenn eine Arbeit aufgenommen oder eine Maßnahme des Arbeitsmarktservice besucht wird und deshalb einen Betreuungsplatz für das Kind benötigt wird.

     

Kinder- und Jugendhilfe OÖ: www.kjh-ooe.at

  • Unterhaltsvorschuss: Dieser dient der Sicherstellung des Unterhaltes von Kindern, wenn ein Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder nicht nachkommen kann. Unterhaltsvorschuss

     

Stipendienstelle: www.stipendium.at

  • Zuschuss zur Studienbeihilfe: Dieser beträgt ca. € 150 pro Kind. Zusätzlich verlängert sich der Anspruch auf Studienbeihilfe um ein Semester bei einer Schwangerschaft und um zwei Semester bei Pflege und Erziehung bis zum sechsten Lebensjahr des Kindes.
  • Für Studienbeihilfebezieherinnen und Studienbeihilfenbezieher mit Kind/Kindern erhöht sich die Zuverdienstgrenze.
  • Für Studierende mit Kind erhöht sich die zulässige Altersgrenze (Studienbeginn vor Vollendung des 33. Lebensjahres - Stichtag: jeweiliger Semesterbeginn) um 5 Jahre.
  • Für die Kinderbetreuungskosten kann für Studierende, die sich mindestens im dritten Semester befinden, ein Kostenzuschuss zur Kinderbetreuung gewährt werden.

 

Land Oberösterreich: www.land-oberoesterreich.gv.at 
 

  • Eltern-Kind-Zuschuss: Diesen erhalten Eltern in drei Teilbeträgen zu je € 135,00 nach Vollendung des zweiten, sechsten und neunten Lebensjahres, wenn alle vorgesehenen Untersuchungen (inkl. Impfungen) laut Vorsorgeheft (Eltern-Kind-Pass; ehem. Mutter-Kind-Pass) durchgeführt wurden. Eltern-Kind-Zuschuss

     
  • Kinderbetreuungsbonus: Der Oö. Kinderbetreuungsbonus wird Eltern (Elternteil) zuerkannt, die mit ihrem Kind (ihren Kindern) im gemeinsamen Haushalt leben und den bis 13.00 Uhr beitragsfreien Kindergarten nicht nützen. Der Oö. Kinderbetreuungsbonus beträgt jährlich pro Kind 700 Euro bzw. für ab 1.1.2016 geborene Kinder 900 Euro. Die Auszahlung erfolgt in zwei Teilbeträgen. Die Eltern geben bei der Antragstellung das voraussichtliche Datum des erstmaligen Kindergartenbesuches an. Bereits nach Antragstellung wird ein Teilbetrag überwiesen. Mit dem Nachweis des Beginns des Kindergartenbesuches wird der zweite Teilbetrag für die Monate der Nicht-Inanspruchnahme des bis 13.00 Uhr beitragsfreien Kindergartens ausbezahlt. Die Förderung wird zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal für ein Jahr rückwirkend zur Auszahlung gebracht. Kindebetreuungsbonus

     
  • Wohnbeihilfe: abhängig von Wohnungs-, sowie Familiengröße und Einkommen. Nähere Infos unter Wohnbeihilfe
     
  • Oö. Schulveranstaltungshilfe: Die Teilnahme an einer 4-tägigen Schulveranstaltung für ein Kind oder an mehrtägigen Schulveranstaltungen für mehrere Kinder werden mit zwischen 60 Euro für 2-tägige und 150 Euro für 5-tägige Schulveranstaltungen gefördert. Voraussetzungen: Bestimmte Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden, Wohnsitz in Oberösterreich
    Schulveranstaltungshilfe

     

  • Väterkarenz:  Vereinbarkeit von Beruf & Familie für Väter. Broschüre- Aktive Väter "Die neuen Väter" (Land OÖ)

 

Übersicht der aktuellen Familienförderungen des Landes OÖ auf der Seite der OÖ Familien-Karte.

 

 

Magistrat Linz: www.linz.at

  • Aktivpass: dieser ermöglicht Begünstigungen (LinzAg Linien und Bäder, Linzer Museen und Veranstaltungsorte, ... ) für Personen mit folgenden Vorraussetzungen: mind. 18 Jahre, Hauptwohnsitz in Linz und ein Netto-Einkommen unter € 1.630,00 (2025: € 1.601,00).

Kultur-Pass: www.kunsthunger-ooe.at

  • Dieser ermöglicht freien oder vergünstigten Eintritt bei über 70 Kulturpartner_innen. Anspruch auf den Kulturpass haben u.a. Bezieher*innen der Sozialhilfe/Mindestsicherung, alle, deren Haushaltseinkommen unter der Armutsgefährdungsgrenze liegt. Aktuell liegt die Armutsgefährdungsgrenze bei € 1.827,- (12 x im Jahr/pro Person) oder bei € 1.566,- (14 x im Jahr/pro Person) bzw. bei € 21.928,- pro alleinstehender Person im Jahr. Dies wird um den Faktor 0,5 für jeden zusätzlichen Erwachsenen/Jugendlichen (älter als 14 Jahre) im Haushalt, und um 0,3 für jedes Kind (jünger als 14 Jahre) multipliziert. Bei AMS Bezug: Die Vormerkung als Arbeitssuchende_r allein genügt nicht. Der Tagsatz muss unter Euro € 60,90 liegen. Studierende, die aktuell eine Leistung aus dem ÖH-Sozialtopf erhalten, haben außerdem Anspruch darauf, ohne Einkommensüberprüfung (für jene ist es möglich, sich den HuK-Pass im ÖH-Büro am Hauptplatz 8, 3.OG ausstellen zu lassen).

Österreichische Hochschüler_innenschaft der Kunstuniversität: www.kunstuni-linz.at.at/oeh

  • ÖH-Sozialtopf und Zuschuss zu den Studiengebühren: bei einem Härtefall kann der/die Studierende um Unterstützung ansuchen.

 

Bundesministerium/Sozialministerium:

  • Pflegegeld: Bei einer erheblichen Behinderung des Kindes oder wenn dieses einen erhöhten Betreuungsbedarf hat. Pflegegeld

     
  • Familienhospizkarenz: Diese bietet Arbeitnehmer_innen die Möglichkeit, schwerst erkrankte Kinder zu betreuen und sterbende Angehörige zu begleiten. Ab dem 01.01.2014 haben Personen, die eine Familienhospizkarenz vereinbart haben, einen Anspruch auf das Pflegekarenzgeld. Familenhospizkarenz

     
  • Familienhärteausgleich: Dieser bietet Familien in Notsituationen eine einmalige finanzielle Hilfe, wenn alle anderen Unterstützungsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Die Höhe des Betrags hängt vom jeweiligen Notfall ab. Familienhärteausgleich

     

 

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

Stand: > Juni 2026 <

Koordination und Kontakt

Verena*Henetmayr

Sprechstunde: DI, 9.30 bis 12.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
T: +43 (0)676 84 7898 488
kuki.kiste@kunstuni-linz.at

Kunstuniversität Linz
KuKi Kiste
Domgasse 1, 4. OG, 4020 Linz
kuki.kiste@kunstuni-linz.at