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Studierende und Graduierte

Studierende und Graduierte (ausschließlich für Praktika) mit geringeren Chancen haben die Möglichkeit auf

  • ein monatliches Top up in der Höhe von Euro 250,-- pro Monat zusätzlich zur regulären Erasmus+ Förderrate (auf jeden Fall)
  • und auf eine Inklusionsunterstützung (bei Bedarf).


Top up

gibt es in folgenden Mobilitätsprogrammen:
Erasmus+ Programm
Auslandsstipendium zur Vorbereitung der Abschlussarbeit
Mobilitätsstipendium (Studienaufenthalt bei bilateralen Partnern)
 

Inklusionsunterstützung

nur im 
Erasmus+ Programm

Die Erasmus+ Inklusionsunterstützung fördert zusätzlich zur monatlichen Pauschale (Top-Up) real anfallende Mehrkosten, die im Zusammenhang mit einer bestimmten persönlichen Situation im Rahmen des Erasmus+ Aufenthalts tatsächlich anfallen. Die Inklusionsunterstützung ermöglicht auch einen vorbereitenden Besuch.

Für weitere Informationen zu Kriterien, Beantragung und Nachweisen wenden Sie sich an das Internationale Büro der Kunstuniversität Linz.


Ablauf zur Antragstellung

  • Die International Offices der Heimatuniversität und der Gastinstitution zum Zeitpunkt der Bewerbung informieren.
  • Terminvereinbarung für ein vorbereitendes Gespräch mit der Projektkoordinatorin der Heimatuniversität.
  • Über die Einreichung des Antrags entscheidet die Heimatuniversität.
  • Der Antrag wird spätestens 8 Wochen vor Beginn der Mobilität von der Heimatuniversität beim OeAD (Österreichischen Austauschdienst) eingereicht.
  • Über die Genehmigung des Antrags entscheidet die Nationale Agentur (OeAD) vorbehaltlich der budgetären Bedeckbarkeit.
  • Anträge nach Beginn einer Mobilität können nicht mehr berücksichtigt werden.
  • Die Inklusionsunterstützung basiert auf Echtkosten. Gefördert werden über das Erasmus+ Projekt nur jene Kosten, die tatsächlich entstanden sind.
     

Zielgruppen 

Studierende und kürzlich Graduierte (ausschließlich für Praktika) 

  • mit Behinderung
  • mit gesundheitlichen Problemen, wenn dadurch erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland)
  • mit betreuungspflichtigem Kind/mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden und sich während des gesamten Aufenthaltszeitraums im Gastland befinden
  • mit geringeren Chancen, die nicht in eine der oben genannten Zielgruppen fallen, aber trotzdem einen tatsächlichen Bedarf für zusätzliche finanzielle Unterstützung haben, können ihre anfallenden Mehrkosten über einen Antrag auf Erasmus+ Inklusionsunterstützung bekannt geben.
     

Zögern Sie bitte bei Fragen rund um dieses Thema nicht und wenden Sie sich an Ihre Programmbetreuerin im Team des International Office.


update Februar 2026