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Studieren

Betroffene

Welche Personen sind angesprochen?
Personen mit studienrelevanten Beeinträchtigungen, wie beispielsweise

  • Mobilitätsbeeinträchtigung
  • Hörbehinderung
  • Sehbehinderung
  • Sprachbehinderung
  • Psychische Beeinträchtigung (Depression, Burnout etc.)
  • Leistungsschwächen (Legasthenie, Dyskalkulie etc.)
  • Autismus-Spektrum-Störung
  • AD(H)S
  • Chronische Erkrankungen
  • Verletzungen
  • Etc.

 

Abweichende Prüfungsmethode (Nachteilsausgleich)

Abweichende Prüfungsmethode – Zulassungsprüfung 

Laut UG 2002 (§ 59 Abs. 12) haben Studierende das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode bei der Zulassungsprüfung, wenn sie aufgrund einer Behinderung Teile der Prüfung nicht nach der vorgesehenen Methode ablegen können. Der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung dürfen durch diese Adaption nicht beeinträchtigt werden (z.B. mündliche statt schriftlicher Prüfung, längere Prüfungsdauer). 

Die Kunstuniversität Linz unterstützt die Bewerbung von Menschen mit Behinderungen und strebt ein möglichst barrierefreies Zulassungsverfahren zum Studium an. Wenn Sie Bedarf an einer Adaption des Zulassungsverfahrens haben, nehmen Sie bitte bereits bei der Anmeldung zur Zulassungsprüfung Kontakt mit der Ansprechstelle für Studierende mit Behinderung im Studierenden-Service-Center auf. Spätestens bei der Prüfung ist eine fachärztliche Bestätigung der studienrelevanten Einschränkungen (ohne Diagnose) vorzulegen. 

Prüfungen während des Studiums

Laut Universitätsgesetz 2002 haben Studierende das Recht auf eine abweichende Prüfungsmethode, wenn sie aufgrund einer Behinderung die Prüfung nach der vorgeschriebenen Methode nicht ablegen können. Der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung dürfen durch die abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.

Die Anpassung der Prüfungsmethode ist ein Nachteilsausgleich für die betroffenen Studierenden. Sie hängt von der jeweiligen Beeinträchtigung und der Form der Prüfung ab und kann individuell sehr unterschiedlich sein.

Abweichende Prüfungsmethoden werden auf Basis einer fachärztlichen Bestätigung (ohne Nennung der Diagnose) zwischen Lehrpersonen und Studierenden vereinbart und mit einer Bestätigung durch das studienrechtliche Organ (Vizerektor*in für Kunst und Lehre) festgelegt. 

Beispiele für abweichende Prüfungsmethoden können sein:

  • mündliche statt schriftlicher Prüfung bzw. schriftliche statt mündlicher Prüfung
  • Prüfungen mit Gebärdensprachendolmetsch, Assistenz oder technischen Hilfsmitteln
  • Prüfungen mit 50 bis 100% mehr Zeit
  • Prüfungen in Extraräumen
  • alternative Leistungsfeststellung, z.B. schriftliche Arbeit statt Exkursionsteilnahme für mobilitätseingeschränkte Studierende oder schriftliche Arbeit statt Referat für Studierende mit Sprechbeeinträchtigung

 

Ausnahme von der Mindeststudienleistung in den ersten vier Semestern

Wenn Sie zum Kreis der Personen mit Behinderung nach § 3 BGStG gehören, sind sie von der Regelung der Mindeststudienleistung für die ersten vier Semester (§ 59a Abs. 5 UG) ausgenommen. Bitte melden Sie sich in diesem Fall im Studierenden-Service-Center. 

 

Studieren mit Kind(ern)

KuKi Kiste

Die Kunstuniversität Linz und die Hochschüler*innenschaft der Kunstuniversität Linz möchten die Vereinbarkeit von familiären Aufgaben mit Studium/Beruf verbessern. Daher startete die Koordinationsstelle für Genderfragen gemeinsam mit der Hochschüler*innenschaft der Kunstuniversität Linz das Projekt KuKi Kiste. Die KuKi Kiste bietet vorrangig allen Studierenden und Beschäftigten der Kunstuniversität:

  • eine flexible Kinderbetreuung durch Pädagog*innnen des Hilfswerkes OÖ. Nach vorheriger Anmeldung können Kinder ab ca. 15 Monaten bis drei Jahren bis zu 15 Stunden an drei Tagen in der Woche in der KuKi Kiste vormittags betreut werden. Je nach Verfügbarkeit der Plätze ist eine Ausdehnung des Betreuungsangebotes möglich. Die Öffnungszeiten werden an den gemeldeten Bedarf angepasst. (Mo-Fr vormittags zwischen 8.00 bis 13.00 Uhr und einmal nachmittags von 13.00 bis 16.00 Uhr).
  • eine fachkundige Beratung bei Verena*Henetmayr, Koordinatorin der Kuki Kiste, in allen Belangen rund um ihr Kind und die Kinderbetreuung in der Kuki Kiste, sowie Informationen zu anderen Kinderbetreuungseinrichtungen, finanziellen Fördermöglichkeiten, gesetzlichen Regelungen, sowie Wiedereinstieg in Beruf und Studium.

Die Betreuungsgebühr beträgt 1 Euro pro Stunde. Für jedes betreute Kind wird außerdem ein Semesterbeitrag (inkl. einem Pauschalbetrag von 30 Euro pro Kind für Obst, Gemüse, Bastelmaterialien, Ausflüge, Windeln) von 45 Euro (für Studierende) oder 50 Euro (für Universitätsbeschäftigte und Absolvent*innen) pro Semester eingehoben.

Top-up für Auslandsaufenthalte

In den Mobilitätsprogrammen Erasmus+ Programm, Auslandsstipendium zur Vorbereitung der Abschlussarbeit und Mobilitätsstipendium (Studienaufenthalt bei bilateralen Partnern) bezahlt die Universität ein Top-up in der Höhe von 250 Euro pro Monat zur Abdeckung von zusätzlichen Kosten auch für Studierende und kürzlich Graduierte (Graduierte ausschließlich für Praktika) mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden.

 

Förderung von Auslandsaufenthalten

Für die Förderung von Auslandsaufenthalten gibt es für Studierende und kürzlich Graduierte mit Behinderung oder mit gesundheitlichen Programmen die Möglichkeiten des Top-ups und der Inklusionsförderung. 

Top-up

In den Mobilitätsprogrammen Erasmus+ Programm (Langzeitmobilität), Auslandsstipendium zur Vorbereitung der Abschlussarbeit und Mobilitätsstipendium (Studienaufenthalt bei bilateralen Partnern) bezahlt die Universität ein Top-up in der Höhe von 250 Euro pro Monat zur Abdeckung von zusätzlichen Kosten für folgende Zielgruppen:

  • Studierende und kürzlich Graduierte mit Behinderungen (Graduierte: ausschließlich Praktika),
  • Studierende und kürzlich Graduierte mit gesundheitlichen Problemen (Graduierte ausschließlich für Praktika), wenn dadurch ein erhöhter finanzieller Aufwand während des Auslandsaufenthalts entsteht (im Vergleich zum Aufenthalt im Entsendeland),
  • Studierende und kürzlich Graduierte (Graduierte ausschließlich für Praktika) mit betreuungspflichtigen Kindern, die an den Studien-/Praktikumsort mitgenommen werden

Für eine Erasmus + Kurzzeitmobilität von fünf bis 14 Tagen gibt es ebenfalls ein Top-up.

Inklusionsunterstützung – nur im Erasmus+ Programm

Zusätzlich zum monatlichen Top-Up kann auch – bei Vorlage eines entsprechenden Antrags – die Deckung von real anfallenden Mehrkosten gewährt werden (z.B. Begleitperson, barrierefreie Wohnung). 

Für weitere Informationen zu Kriterien, Beantragung und Nachweisen wenden Sie sich bitte an das International Office

 

Finanzielle Unterstützung

Familienbeihilfe

Studierende mit einem Grad der Behinderung im Ausmaß von mindestens 50 Prozent können eine erhöhte Familienbeihilfe beziehen. In diesem Fall kann die Familienbeihilfe bis zum 25. Geburtstag bezogen werden. Informationen dazu finden Sie beim Sozialministeriumsservice

Ist zu erwarten, dass ein Mensch mit Behinderung längerfristig nicht in der Lage ist, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, kann die erhöhte Familienbeihilfe auch über den 25. Geburtstag hinaus bezogen werden. 

Studienbeihilfe

Bei einer Behinderung im Ausmaß von mindestens 50 Prozent kann eine erhöhte Studienbeihilfe bezogen werden. Die Anspruchsdauer verlängert sich in diesem Fall um zwei Semester. Bei bestimmten Behinderungen oder Krankheiten können sich sowohl die Höhe der Studienbeihilfe als auch die Anspruchsdauer noch weiter erhöhen bzw. verlängern. Der Antrag ist bei der Studienbeihilfenstelle einzureichen. 

Als Nachweis dienen entweder der Bescheid über die erhöhte Familienbeihilfe oder eine ärztliche Bestätigung. 

Studiengebühren

Studierenden mit einem Grad der Behinderung im Ausmaß von mindestens 50 Prozent wird an Universitäten die Studiengebühr erlassen. Ein entsprechender Antrag ist an das jeweilige Rektorat zu stellen. 

Auch bei Krankheiten, aufgrund derer eine Beurlaubung vom Studium beantragt wird, wird der Studienbeitrag erlassen. 

Der ÖH-Beitrag ist allerdings in beiden Fällen zu bezahlen. 

Auslandsaufenthalte

Für Studierende und kürzlich Graduierte mit Behinderung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eines Top-ups und der Inklusionsförderung. Informationen dazu hier