Stand Oktober 2023
Die Kunstuniversität Linz hat sich zur Einhaltung der „Richtlinien zur Guten wissenschaftlichen Praxis“ verpflichtet. Sie ist Mitglied der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität (ÖAWI). In diesem Netzwerk wurden die auch für die Kunstuniversität Linz handlungsleitenden Richtlinien erstellt. Diese sind gut nachvollziehbar in einem Dokument dargestellt und finden sich unter: oeawi.at/richtlinien
Zu den schwerwiegendsten Verstößen gegen Integrität in der Forschung zählen
a) das Erfinden sowie
b) das (Ver-)Fälschen von Forschungsergebnissen und -daten sowie
c) das Plagiat bzw. das Selbstplagiat.
Im Universitätsgesetz 2002 liegt gemäß § 51 Abs. 2 Z 31 ein Plagiat dann vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfaßt insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers. Dazu zählen auch Selbstplagiate, also die Wiederverwendung eigener Texte ohne Kenntlichmachung ihrer Erstpublikation.
Dazu zählen auch Inhalte, die mit Hilfe von KI hergestellt wurden. Damit in Zusammenhang stehend ist im österreichischen Urheberrecht festgehalten, dass Nutzer:innen an Outputs, die von KI-Systemen generiert wurden, keine Urheberschaft erwerben. Durch KI generierte Inhalte sind daher nicht als eigenständige Leistung zu bewerten.
Die Verwendung von KI-Tools für wissenschaftliches Arbeiten ist zulässig, aber jeder Einsatz ist diesen Grundsätzen entsprechend detailliert zu dokumentieren. Diese Dokumentation umfasst sowohl das KI-Tool, die Art des Einsatzes, wie auch den Umfang des Einsatzes.
Im Fall einer Verdachtsbestätigung eines schwerwiegenden Verstoßes gegen die Richtlinien zur guten wissenschaftlichen und künstlerischen Praxis ergreift das Rektorat Maßnahmen. Diese reichen von der Anordnung eine neue Arbeit zu einem anderen Thema zu verfassen bis hin zur Aberkennung des akademischen Grades. Im Satzungsteil zu den studienrechtlichen Bestimmungen an der Kunstuniversität Linz sind unter §15 die Vorgehensweisen bei Fehlverhalten festgehalten: Satzung_und_Richtlinien/Studienrechtliche_Bestimmungen.pdf
Die Kunstuniversität Linz nimmt seit Wintersemester 2022/23 eine Plagiatsüberprüfung bei wissenschaftlichen Abschlussarbeiten vor. Es wird dafür die Software Docoloc verwendet.
Bei begründeten Verdachtsfällen ist eine Überprüfung auch bei Seminararbeiten oder noch nicht abgeschlossenen Abschlussarbeiten möglich.
Der Vorgang bei Abschlussarbeiten ist folgendermaßen: Mit der schriftlichen Arbeit geben die Studierenden die Arbeit als PDF in der Studienabteilung ab. Die Studienabteilung ruft anschließend den Prüfbericht ab. Diese Docoloc-Reports gehen dann an die jeweiligen Betreuenden zur weiteren Überprüfung. Das heißt, es gibt keine »automatische Befundung«, die Betreuenden spielen eine wichtige Rolle, sodass auch weiterhin für Formexperimente Platz ist.
Ein Plagiatsuchdienst wie Docoloc kann Übereinstimmungen eines untersuchten Dokuments mit anderen Dokumenten auffinden und dokumentieren. Eine qualifizierte Aussage darüber, ob in einem überprüften Dokument ein Plagiat vorliegt, oder auch nicht, ist alleine durch Software nicht möglich. Diese Entscheidung kann letztlich nur durch einen Menschen erfolgen, der das geprüfte Dokument sowie den Docololoc-Report begutachtet. Der Report liefert hierbei wertvolle Hinweise auf Übereinstimmungen, die einen Plagiatsverdacht untermauern können. Um die Arbeit mit dem Docoloc-Report zu erleichtern, gibt es im Folgenden detaillierte Informationen darüber, wie die Angaben im Report erzeugt werden und wie diese interpretiert werden können.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, bei einem Plagiatsverdacht eine Seminararbeit betreffend, eine Prüfung vorzunehmen. Bitte kontaktieren Sie hierfür Andre Zogholy unter andre.zogholy@kunstuni-linz.at.
Neben allgemeinen Informationen zum überprüften Dokument enthält der Kopf des Reports die Anzahl der überprüften und der gefundenen Sätze des Dokuments sowie deren Verhältnis als Prozentzahl angegeben. Dieser Prozentsatz gibt einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob und in welchem Verhältnis bei der Prüfung des Dokuments Übereinstimmungen festgestellt worden sind. Eine Aussage ob ein Plagiat vorliegt, ist mit dieser Angabe jedoch nicht möglich. Einerseits bezieht sich dieser Wert auf das gesamte Dokument und lässt bspw. nicht erkennen, ob die gefundenen Übereinstimmungen zufällig über das gesamte Dokument verteilt sind. Zudem kann Docoloc nicht erkennen, ob eine Übereinstimmung einfach nur ein reguläres Zitat ist, das unter Anführungszeichen steht. Dennoch zeigt die Erfahrung, dass bei Prozentzahlen unter 10% in der Regel kein Plagiat vorliegt. In diesen Fällen werden häufig nur zufällige Übereinstimmungen sowie Übereinstimmungen in Verweisen oder Literaturlisten gefunden. Allerdings ist auch bei einem Wert von 10% gefundener Sätze das Vorliegen eines Plagiats nicht ausgeschlossen. Je höher diese Prozentzahl ist, desto mehr Übereinstimmungen konnten gefunden werden und desto wahrscheinlicher liegt in Teilen des Dokuments ein Plagiat vor.
Die Verteilung der gefundenen Übereinstimmungen, die im Übersichtsbalken des Reports veranschaulicht wird, liefert einen weiteren Anhaltspunkt, ob es sich bei dem geprüften Dokument um ein Plagiat handeln könnte. Finden sich die Übereinstimmungen konzentriert in einem Bereich des Dokuments, so handelt es sich mit höherer Wahrscheinlichkeit um ein teilweise plagiiertes Dokument. Die Referenzliste liefert ebenfalls wertvolle Informationen zur Bewertung, ob ein Plagiat vorliegt. Enthält diese Liste wenige Dokumente mit vielen übereinstimmenden Sätzen, so wurden viele Stellen in nur wenigen Referenzdokumenten gefunden. In solch einem Fall liegt mit einer höheren Wahrscheinlichkeit ein Plagiat vor. Enthält diese Liste hingegen ausschließlich Dokumente in denen nur wenige übereinstimmende Sätze gefunden wurden, so ist die Wahrscheinlichkeit für ein vorliegendes Plagiat geringer.
Doch nicht jede Übereinstimmung ist auch ein Plagiat. Einzelne Sätze können zufällig übereinstimmen und erst wenn mehrere aufeinander folgende Sätze identisch sind, kann von einem Plagiat gesprochen werden. Weiter ist zu beachten, dass Docoloc keine Erkennung von Textzitaten durchführt. Da die Zitierkonventionen in den verschiedenen Fachdisziplinen sehr vielfältig sind, ist eine zuverlässige automatische Erkennung zitierter Stellen praktisch unmöglich. Werden zitierte Passagen in anderen Quellen gefunden, so werden diese im Report ebenfalls als Übereinstimmungen gekennzeichnet. Hier muss entschieden werden, ob bei einer übereinstimmenden Textstelle ein gültiges Zitat vorliegt oder nicht.