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Anerkennungen allgemein

Anerkennung von Vorstudien an der Kunstuniversität Linz:

Kontakt: silvia.lettner@kunstuni-linz.at,  Hauptplatz 6,  Raum H6.03.24

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 § 78.

(1) Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen sind bis zu dem in Abs. 4 Z 6 festgelegten Höchstausmaß anzuerkennen, wenn

1. keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen und

2. sie an einer der folgenden Bildungseinrichtungen abgelegt wurden:

a) einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung gemäß § 51 Abs. 2 Z 1; (Anmerkung: Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Akademien, Fachhochschulen oder vergleichbaren Institutionen)

b) einer berufsbildenden höheren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern;

c) einer allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern.

aus: Universitätsgesetz 2002 §78:  www.ris.bka.gv.at

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 ABLAUF der Anerkennung:

* Anerkennungsformulare (siehe rechts "Formulare -> Anerkennungsformular"):

- In diese Liste werden diejenigen Lehrveranstaltungen/Leistungen eingetragen, die an einer Bildungseinrichtung positiv absolviert wurden und die anerkannt werden sollen. Außerdem wird hier eingetragen wofür die absolvierten Leistungen im Studienplan der Kunsuniversität Linz angrechnet werden sollen.

* Vorzulegen sind:

  • Das ausgefüllte Anerkennungsformular inkl. Unterschrift der/des Studienadministrator:in, die die Gleichwertigkeit bestätigt
  • Nachweis der erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen/Leistungen (Abschrift der Studiendaten, Transcript of Records, Studienerfolgsnachweis, Lehrveranstaltungszeugnis, Zeugnisse) - ausser es handelt sich um Zeugnisse der Kunstuni Linz. Diese müssen nicht beigelegt werden.

-Wenn möglich (für die/den Studienadministrator:in):

  • Beschreibung der Inhalte der erfolgreich absolvierten Lehrveranstaltungen, um eine Gleichwertigkeit feststellen zu können (z. B. Inhaltsnachweise in Form von Studienplänen, Modulbeschreibungen, Weblinks..)

Bitte beachten Sie auch die Beglaubigungsbestimmungen fremdsprachiger Zeugnisse und die Erläuterungen zur Anerkennung von Prüfungen

Beglaubigungsbestimmungen fremdsprachige Zeugnisse: Beglaubigung ausländischer Urkunden im Hochschulwesen (Beglaubigungsliste Hochschulwesen)

ausgefülltes und unterschriebenes Anerkennungsformular inkl. Nachweise per E-Mail an silvia.lettner@kunstuni-linz.at senden.

Antrag auf Verringerung des Stundenausmaßes der freien Wahlfächer wegen ÖH-Tätigkeit (Antrag ECTS Punkte bei Körperschaft)

Ausländische Noten werden mit dieser Formel in das österreichische Notensystem umgerechnet.

Anerkennungen Lehramtsstudium Sekundarstufe (Allgemeinbildung) Cluster Mitte

Lehramtsstudierende müssen die Anerkennungen im LiLes Servicecenter (www.liles.at/anerkennung) vornehmen.