Anerkennung von Vorstudien an der Kunstuniversität Linz:
Kontakt: silvia.lettner@kunstuni-linz.at, Hauptplatz 6, Raum H6.03.24
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§ 78.
(1) Positiv beurteilte Prüfungen und andere Studienleistungen sind bis zu dem in Abs. 4 Z 6 festgelegten Höchstausmaß anzuerkennen, wenn
1. keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen (Lernergebnisse) bestehen und
2. sie an einer der folgenden Bildungseinrichtungen abgelegt wurden:
a) einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung gemäß § 51 Abs. 2 Z 1; (Anmerkung: Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Akademien, Fachhochschulen oder vergleichbaren Institutionen)
b) einer berufsbildenden höheren Schule in den für die künftige Berufstätigkeit erforderlichen berufsqualifizierenden Fächern;
c) einer allgemeinbildenden höheren Schule unter besonderer Berücksichtigung der musischen oder der sportlichen Ausbildung in künstlerischen und künstlerisch-wissenschaftlichen sowie in sportlichen und sportlich-wissenschaftlichen Fächern.
aus: Universitätsgesetz 2002 §78: www.ris.bka.gv.at
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ABLAUF der Anerkennung:
* Anerkennungsformulare (siehe rechts "Formulare -> Anerkennungsformular"):
- In diese Liste werden diejenigen Lehrveranstaltungen/Leistungen eingetragen, die an einer Bildungseinrichtung positiv absolviert wurden und die anerkannt werden sollen. Außerdem wird hier eingetragen wofür die absolvierten Leistungen im Studienplan der Kunsuniversität Linz angrechnet werden sollen.
* Vorzulegen sind:
-Wenn möglich (für die/den Studienadministrator:in):
Bitte beachten Sie auch die Beglaubigungsbestimmungen fremdsprachiger Zeugnisse und die Erläuterungen zur Anerkennung von Prüfungen
Beglaubigungsbestimmungen fremdsprachige Zeugnisse: Beglaubigung ausländischer Urkunden im Hochschulwesen (Beglaubigungsliste Hochschulwesen)
ausgefülltes und unterschriebenes Anerkennungsformular inkl. Nachweise per E-Mail an silvia.lettner@kunstuni-linz.at senden.
Lehramtsstudierende müssen die Anerkennungen im LiLes Servicecenter (www.liles.at/anerkennung) vornehmen.