Ab dem Sommersemester 2013 werden an allen österreichischen Universitäten auf Grund einer Novelle zum Universitätsgesetz 2002 (BGBl 18/2013) Studienbeiträge eingehoben.
Studienbeitrag.pdf
Bitte beachten Sie, dass der Studienbeitrag nur vollständig einbezahlt werden kann, eine Ratenzahlung ist nicht möglich.
Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder Gleichstellung gemäß Studienförderungsgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen Studienbeihilfe erhalten.
Eine Datenbank für Stipendien und Forschungsförderungen ist über den OeAD verfügbar: grants.at
Die Kunstuniversität Linz stellt für folgend angeführte Urkunden Duplikate, gegen Kostenersatz, aus:
Diplom-, Bachelor-, Master-, Rigorosen-, Abschlussprüfungszeugnis
Bescheid über die Verleihung des akademischen Grades
Diploma Supplement deutsch, Diploma Supplement englisch
Kostenersatz für Duplikate.pdf