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Zulassungsprüfung

Bitte beachten Sie die Downloaddateien! > > >

Alle Informationen zur Zulassungsprüfung und Mappenabgabe finden Sie hier:
Termine Zulassungsprüfung 2023.pdf

Eine Anleitung zur Selbstregistrierung & Anmeldung zur Zulassungsprüfung können Sie hier downloaden:
Klickanleitung Login & Selbstregistrierung zur Zulassungsprüfung.pdf

    Zu Beginn der Zulassungsprüfung / des Zulassungsgespräches sind abzugeben:

    • Kopie Reifezeugnis oder gleichwertiger Nachweis für Lehramt, Architektur, Industrial Design, Kulturwissenschaften (alle bedruckten / beschriebenen Seiten)
    • Kopie Bachelorzeugnis oder gleichwertiges Zeugnis für die Masterstudien (alle bedruckten / beschriebenen Seiten)
    • Für das Masterstudium Architektur beachten Sie bitte die Notifizierungsbestimmungen zur Berufsqualifikation in den EU-Mitgliedstaaten.

    Ausländische / fremdsprachige Zeugnisse beglaubigt / übersetzt.

    Anmeldung zum Lehramtsstudium
    Neben der künstlerischen Zulassungsprüfung müssen Sie das Modul A (Online Self-Assessment) absolviert haben. Danach erfolgt die Anmeldung zu Modul B (elektronischer Zulassungstest). Dieser findet zu festgelegten Terminen statt.
    https://lehrerin-werden.at/registrierung

    Zulassungsprüfung

    Die Zulassungsprüfung besteht aus folgenden Qualifikationen (Teilprüfungen):

    • Vorlage von Arbeitsproben
    • Klausurarbeit
      Arbeitsmaterial ist mitzubringen!
    • Bewerbungsgespräch

    Im Rahmen des Bewerbungsgesprächs werden nur im Lehramt speziell die entsprechenden leistungsbezogenen, persönlichen, fachlichen und pädagogischen Eignungen für die Ausbildungserfordernisse des Lehramts an Schulen, gemäß der für den Beruf der Pädagoginnen und Pädagogen notwendigen Kompetenzen überprüft.

    Gültigkeit der Zulassungsprüfung

    Der durch Ablegen der Zulassungsprüfung zu erbringende Nachweis der künstlerischen Eignung hat maximal 20 Monate Gültigkeit. Das Studium muss jeweils innerhalb der Inskriptionsfrist begonnen werden, wodurch sich diese Frist auch verkürzen kann. Bei Exmatrikulation kann dasselbe Studium innerhalb einer Frist von 20 Monaten wieder aufgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist ist bei Wiederaufnahme dieses Studiums eine neuerliche Zulassungsprüfung abzulegen.