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Ausschreibung der Funktion des/der Rektor*in an der Technischen Universität Wien

Für die Funktionsperiode 1. Oktober 2023 bis 30. September 2027

Gemäß dem Universitätsgesetz 2002 idgF ist ab 1. Oktober 2023 die Funktion des/der Rektor*in an der Technische Universität Wien zu besetzen. Die Funktionsperiode beträgt 4 Jahre. Eine zweimalige Wiederwahl ist zulässig. Die Funktion des/der Rektor*in ist im Rahmen eines zeitlich befristeten Dienstverhältnisses zur Technischen Universität Wien auszuüben. Der Arbeitsvertrag und die Zielvereinbarung werden mit dem Universitätsrat abgeschlossen.

Ihre Aufgaben:

 

  • Der/die Rektor*in ist Vorsitzende/r und Sprecher*in des Rektorats. Die Aufgaben des/der Rektor*in ergeben sich primär aus § 23 Abs. 1 UG. Dazu zählen:
  • Erstellung eines Vorschlags für die Wahl der Vizerektor*innen
  • Leitung des Amts der UniversitätVerhandlung und Abschluss der Leistungsvereinbarungen mit dem/der Bundesminister*in und unverzügliche Information über das Ergebnis an den Universitätsrat
  • Ausübung der Funktion des/der obersten Vorgesetzten des gesamten Universitätspersonals
  • Auswahlentscheidung aus Besetzungsvorschlägen der Berufungskommissionen für Universitätsprofessor*innen
  • Führung von Berufungsverhandlungen
  • Abschluss von Arbeits- und Werkverträgen
  • Erteilung von Vollmachten


Ihr Profil:

Zum/zur Rektor*in kann nur eine Person mit folgenden Qualifikationen gewählt werden:

 

  • Internationaler Erfahrung
  • Kenntnissen des österreichischen und europäischen Universitätssystems
  • Fähigkeit zur organisatorischen und wirtschaftlichen Leitung einer Universität


Weiters werden folgende Qualifikationen erwartet:

 

  • Ausgewiesenes wissenschaftliches Profil und Erfahrung in der Forschung sowie abgeschlossenes Doktoratsstudium
  • Umfangreiche Erfahrung in der universitären Lehre
  • Führungskompetenz und Erfahrung in strategischer Organisationsentwicklung
  • Herausragende Kommunikations-, Integrations- und Kooperationsfähigkeit sowie Verhandlungsgeschick
  • Idealerweise Erfahrungen in Bezug auf universitäre Weiterbildungsangebote und Umsetzung von Forschungsergebnissen
  • Kompetenz zur Umsetzung der zeitgemäßen Anforderungen an Diversität und Gleichstellung
  • Ein hohes Maß an sozialer und interkultureller Kompetenz
  • Verhandlungssichere Deutsch- und Englischkenntnisse

Die gesuchte Persönlichkeit soll sich mit dem Mission-Statement der Technischen Universität Wien „Technik für Menschen“ vollumfänglich identifizieren und besitzt die Fähigkeit und Bereitschaft, die Technische Universität Wien in Abstimmung und im Einvernehmen mit den Gremien visionär weiterzuentwickeln und ihre Positionierung im europäischen und internationalen Wettbewerb zu stärken.

Die TU Wien strebt eine Erhöhung des Frauenanteils insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen, sofern nicht in der Person eines gleich qualifizierten Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Sie ist bemüht, Menschen mit Behinderung mit entsprechender Qualifikation einzustellen und fordert daher ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenvertrauensperson der TU Wien, Herrn Gerhard Neustätter.

Im Zuge des Bewerbungsverfahrens wird voraussichtlich in der Kalenderwoche 18 eine öffentliche Anhörung stattfinden. Es wird von den Bewerber*innen erwartet, dass sie in dieser Anhörung ihre Vorstellungen zur Leitung und Weiterentwicklung der Technischen Universität Wien auf nationaler und internationaler Ebene darlegen sowie eine Stellungnahme zum Entwicklungsplan 2025+ abgeben.

Bewerbungen in deutscher oder englischer Sprache für die ausgeschriebene Funktion sollen ausführliche Unterlagen zu den oben genannten Voraussetzungen enthalten, insbesondere eine schriftliche Darlegung zu den Vorstellungen über die Prinzipien der künftigen Amtsführung, das Ziel und die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der Technischen Universität Wien.

Onlinebewerbungen sind bis spätestens Donnerstag, 31. März 2022 an den Vorsitzenden des Universitätsrats Herrn MMag. Peter Oswald zu richten.

Nähere Informationen