Was können wir tun, damit der technische Fortschritt der Gesellschaft nützt und nicht schadet? Gesucht werden Ideen, Impulse, Innovationen, die sich mit der Zukunft von Arbeitsmarkt und Industrie befassen. Die beste Idee dieses internationalen Calls wird von einer Jury ausgewählt.
Der Sieger, die Siegerin erhält ein mietfreies Büro in der Tabakfabrik Linz – und zwar auf Lebenszeit.
Eine solche Preiswürdigung ist eine Premiere im Wettbewerbswesen.
Eine unabhängige Jury wird das beste Projekt ermitteln und küren.
Einreichschluss für „Die zyndende Idee“ ist der 31. März 2016.
Der Gewinner bzw. die Gewinnerin erhält ein mietfreies Büro oder Atelier in der Tabakfabrik auf Lebenszeit zu folgenden Konditionen:
-- Nutzungsrecht für ein etwa 25m² großes Büro/Atelier im Bau 1.
-- Keine Lager- oder Wohnnutzung Das Nutzungsrecht auf Lebenszeit bezieht sich auf die bei der Einreichung zum Ideenwettbewerb angegebene Person und ist nicht übertragbar. Es wird ein eigener Mietvertrag mit Berücksichtigung der normalen und Erweiterung um die hier angeführten Bedingungen abgeschlossen. Eine Kaution ist zu hinterlegen, als Berechnungsgrundlage dient die Höhe des normalerweise fälligen Mietsatzes.
-- Etwaige gewerbe- und sicherheitsrechtliche Betriebsgenehmigungen müssen gesondert berücksichtigt und beantragt werden.
-- Der Raum ist nicht möbliert und wird mit weißen Wänden übergeben. Etwaige Um- und Einbauten müssen selbst getragen werden, und können aus denkmalschutz- und sicherheitstechnischen Gründen nur in Absprache mit der Vermieterin geschehen.
-- Die Nutzung ist mietfrei, es sind nur die anfallenden Betriebskosten zu zahlen (beispielsweise Strom, Heizung, Internet, etc.)In Bezug auf Instandhaltungspflichten (wie beispielsweise Heizpflicht zur Vermeidung von Frostschäden) ist man den anderen Mietern im Gebäude gleichgestellt.
-- Es besteht kein Untervermietungs- oder Abtretungsrecht.
-- Das Nutzungsrecht verfällt, wenn es länger als 6 Monate nicht in Anspruch genommen wird, außer es gibt eine gesonderte Absprache mit der Vermieterin.
-- Die Festlegung der genauen Lokalität geschieht nach Maßgabe der Nutzerbedürfnisse durch die Vermieterin. Diese kann ihn aus gewichtigen Gründen mit einer entsprechenden Vorlaufzeit an einen anderen Standort verlegen (Beispielsweise wegen einer Renovierung oder ähnlichem).