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ANTRAGSTELLUNG FÜR STUDIERENDE UND STAFF

  • Den Antrag erhalten Sie im International Office.
  • Die Genehmigung des Antrags durch die Nationale Agentur (OeAD) erfolgt vorbehaltlich budgetärer Bedeckbarkeit.

Der Antrag auf Inklusionsunterstützung muss im Zuge der Bewerbung für einen Auslandaufenthalt gestellt werden. Anträge nach Beginn einer Mobilität können leider nicht mehr berücksichtigt werden.

ERFORDERLICHE UNTERLAGEN

Folgende Dokumente müssen an der Hochschule aufliegen und in Kopie bzw. als Scan mit dem Antrag an die nationale Agentur (OeAD) übermittelt werden (Begleitdokumente zum Antragsformular):

  • Nachweis der Behinderung: Der/Die Teilnehmer*in muss einen offiziell anerkannten Nachweis für die Behinderung vorlegen (z.B. Kopie des Behindertenpass, Bescheid über einen niedrigeren Grad der Behinderung).
  • Wenn kein Behindertenpass vorhanden ist: Ein ärztliches Attest im Original, das nicht älter als drei Monate ist und das Ausmaß der Behinderung/Krankheit sowie deren Auswirkungen auf die akademische Mobilität erklärt
  • Kostenaufstellung: Der Antrag muss eine genaue Aufstellung über die erhöhten Kosten enthalten, wobei die angegebenen Zusatzkosten möglichst zu belegen sind (Kostenvoranschläge, Recherche etc.).
  • Eine Aufstellung über die finanzielle Unterstützung, die durch andere Stellen erfolgt (sofern zutreffend).
  • Bei Studierendenmobilität muss aus dem Antrag hervorgehen, dass die Summe der beantragten Kosten höher ist als die Summe der monatlichen Top-ups für Studierende mit geringeren Chancen für die gesamte Aufenthaltsdauer.

DETALLIERTE INFORMATIONEN

Die Inklusionsunterstützung soll zusätzliche finanzielle Kosten abdecken welche Teilnehmer*innen mit Behinderung oder chronischer Krankheit im Zuge der Mobilität oder während des Auslandsaufenthaltes   anfallen und welche nicht mit dem Top-up (nur für Studierende) gedeckt werden können.

Wichtig für Studierende und kürzlich Graduierte: Inklusionsunterstützung und Top-up können gleichzeitig bezogen werden.

Die Erasmus+ Inklusionsunterstützung deckt zusätzliche Kosten (im Vergleich zur Lebens- und Arbeitssituation im Entsendeland) ab, die im Zusammenhang mit einer bestimmten persönlichen Situation im Rahmen des Erasmus+ Aufenthalts tatsächlich anfallen und welche nicht mit dem Top-up (nur für Studierende) gedeckt werden können. Für diese Echtkosten muss es eine offizielle Rechnung geben.
Zusätzliche Kosten können nur vor dem Erasmus+ Aufenthalt beantragt werden. 


Welche Kosten können bei der Inklusionsunterstützung beantragt werden?

Einige Beispiele (Auswahl):

  • Reisekosten für notwendige medizinische Kontrolluntersuchungen im Heimatland etc.
  • Reise und Aufenthaltskosten für Persönliche Assistenz oder Begleitperson
  • Kosten für Gebärdensprachdolmetscher/innen und Mitschreibtutor/innen
  • Versandkosten, Transportkosten etc.
  • Adaptierte Unterkunft und erhöhte Unterkunftskosten für Studierende
  • vorbereitende Besuche  

Bei der Vorbereitung Ihrer Erasmus+ Bewerbung bitten wir um Bekanntgabe Ihrer Situation sowie um realistische Einschätzung der Mehrkosten, die voraussichtlich bei Ihrer Erasmus+ Mobilität bzw. im Gastland entstehen. Informationen gibt es im International Office.

Die Inklusionsunterstützung basiert auf Echtkosten. Gefördert werden über das Erasmus+ Projekt nur jene Kosten, die tatsächlich entstanden sind.
 

Update: November 2025