Wenn Sie Drittstaatsangehörige*r sind, benötigen Sie für den rechtmäßigen Aufenthalt in Österreich eine Aufenthaltsbewilligung Student*in. Nach bestandener künstlerischer Zulassungsprüfung, stellen wir Ihnen gerne für die Beantragung Ihres Visums eine Bestätigung über die bestandene künstlerische Zulssungsprüfung aus. Bitte senden Sie uns dazu eine Email.
Umfangreiche Informationen zum Visaprozess für Studierende finden Sie auf den Seiten der Österreichschen Agentur für Bildung und Internationalisierung (OeAD) www.studyinaustria.at.
Eine Übersicht der Österreichischen Vertretungen im Ausland finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zur Beglaubigung von ausländischen Dokumenten werden hier vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung zur Verfügung gestellt (PDF).
Des weiteren finden Sie auf den Seiten der Österreichischen Agentur für Bildung und Internationalisierung detaillierte Informationen zum Thema Aufenthaltsbewilligung.
Bitte beachten Sie, dass eine Visa-Beantragung bzw. der Antrag auf Aufenthaltsbewilligung zwischen 3 und 6 Monaten dauert. Leiten Sie den Antragsprozess daher ehestmöglich ein.
WICHTIG: die Kunstuniversität Linz stellt keine Zulassungsbescheide aus. Sie erhalten von uns - wie oben erwähnt - eine Bestätigung über die bestandene künstlerische Zulassungsprüfung. Diese wird von den österreichischen Vertretungsbehörden anerkannt.
Sprachkenntnisse
Für die meisten Studienprogramme der Kunstuniversität Linz sind spätestens nach zwei Semestern Deutschkenntnisse auf Niveau B1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen) nachzuweisen. Die Universität bietet für Ihre Studierenden kostenlose Deutschkurse der Niveaustufen B1.1 und B1.2 an. Voraussetzung für eine Teilnahme ist das abgeschlossene Niveau A2. Die Prüfung für das B1 Zertifikat muss an einer externen Institution abgelegt werden.
Folgende Deutsch-Zertifikate werden an der Kunstuniversität anerkannt: ÖSD, ÖIF, Goethe Institut, telc, DSH.
Eine Liste von Institutionen, die Deutschkurse anbieten, finden Sie hier unter “Sprachkurse”.