zum Inhalt

Erasmus Förderung

Das Erasmus-Programm wird von der Europäischen Kommission (über die Österreichische Nationalargentur Lebenslanges Lernen, OeAD) gefördert.

Beim Erasmus+ Mobilitätszuschuss handelt es sich um einen Zuschuss zu den erhöhten Lebenshaltungskosten im Ausland und nicht um ein Vollstipendium.
Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit gewährt werden. 

VORAUSSETZUNG FÜR DIE ERASMUS-FÖRDERUNG

  • Zusage der Partneruniversität
  • Vollständigkeit aller Unterlagen
  • Learning Agreement (von der Kunstuniversität, der Gastuniversität und vom Studierenden unterschrieben)
  • Der Mobilitätszuschuss wird nur für die Zeit der physischen Präsenz am Ort der Gastinstitution ausbezahlt. 

REISEKOSTENZUSCHUSS

  • Der Anspruch besteht bei Teilnahme an einem der Erasmus+ Programme.
  • Bei der Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel erhalten Sie einen höheren Reisekostenzuschuss: weitere Informationen.
  • Der Anspruch verfällt, wenn Reisekostenzuschüsse aus anderen Förderungen bezogen werden (Doppelförderung). 

INKLUSIONSUNTERSTÜTZUNG / TOP UP

Inklusionsunterstützung oder ein monatliches Top Up für folgende Zielgruppen. Mehr dazu finden Sie hier

STUDIENBEIHILFEBETIEHER*INNEN

Die österreichische Studienbeihilfe kann für die Dauer des Erasmus+ Studiums / Erasmus+Praktikums weiter bezogen werden, wenn die/der Studierende grundsätzlich in vollem Umfang zum Studien- und Prüfungsbetrieb in Österreich zugelassen ist.

Nach Zusage der Partneruniversität ist vom Studierenden der Auslandszuschuss bei der Stipendienbeihilfenstellestelle zu beantragen.

Achtung: Praktika im Ausland werden nicht gefördert!
 
 Update: November, 2025

Kontakt

Yulia Schachinger MA
international.office@kunstuni-linz.at 
T: +43 (0) 732 7898 2346

Erreichbarkeit
Dienstag bis Freitag
Termine nur nach Vereinbarung

Kunstuniversität Linz
International Office | Auslandsbüro 
Rechts- und Studienabteilung
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria