VORBEREITUNG DER ABSCHLUSSARBEIT
Das Auslandsstipendium dient der Vorbereitung der abschließenden Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit bzw. Dissertation (PhD) im Ausland. Das Auslandsstipendium berechtigt nicht zu einem Aufenthalt an einer Universität im Gastland.
BEWERBUNGSPROZESS
Für eine erfolgreiche Bewerbung ist ein Beratungsgespräch von Vorteil!
VORAUSSETZUNGEN
- Ordentliche Studierende der Kunstuniversität Linz
- Die Mobilität kann nur in einem Land durchgeführt werden, das nicht das Wohnsitzland während des Studiums ist (Vorlage eines aktuellen Meldezettels).
- Eine Beantragung des Auslandsstipendiums für Österreich ist ebenfalls nicht möglich, wenn das Studium ausschließlich hier betrieben wird.
- Die Mobilität in das Herkunftsland hat die niedrigste Priorität.
BEWERBUNGSUNTERLAGEN
- Projektbeschreibung (max. 2 A4 Seiten, 12pt., 1.5 Zeilenabstand)
- Empfehlungsschreiben der Betreuer*in der Abschlussarbeit
- Studienblatt
- Aktueller Meldezettel
AUFENTHALTSDAUER
- Mindestens zwei Wochen
- Maximal vier Monate
ENTSCHEIDUNG
Wer gefördert wird und für welchen Zeitraum, entscheidet sich nach dem Bewerbungsprozess.
Die Entscheidung hängt ab von:
- vollständigen und korrekten Bewerbungsunterlagen
- bereits absolvierten Auslandsmonaten der Bewerberin oder des Bewerbers
- verfügbaren Mitteln (budgetäre Bedeckbarkeit)
- Anzahl der Bewerbungen
- Ziel/Destination des Aufenthalts
FINANZIELLE FÖRDERUNG
Beim Auslandsstipendium handelt es sich um einen Zuschuss zu den erhöhten Lebenshaltungskosten im Ausland und nicht um ein Vollstipendium. Die Förderung kann im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit gewährt werden.
STUDIERENDE UND GRADUIERTE (AUSSCHLIESSLICH FÜR PRAKTIKA) MIT GERINGEREN CHANCEN
Monatliches Top Up in der Höhe von Euro 250,00
REISEKOSTENZUSCHUSS
- Der Anspruch besteht bei Teilnahme an diesem Programm.
- Bei der Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel erhalten Sie einen höheren Reisekostenzuschuss.
- Der Anspruch verfällt, wenn Reisekostenzuschüsse aus anderen Förderungen bezogen werden (Doppelförderung).
- Weitere Informationen finden Sie hier.
ERLASS DER STUDIENGEBÜHREN
Für Auslandsaufenthalte während der Vorlesungs- und Prüfungszeit kann bei einer Mindestaufenthaltsdauer von zwei Monaten ein Antrag auf Erlass der Studiengebühren gestellt werden.
VERLÄNGERUNG
- Kontaktaufnahme baldmöglichst vor Ablauf des Aufenthaltes (nur im Rahmen der budgetären Bedeckbarkeit).
- Die Verlängerung muss in einem Empfehlungsschreiben der Abschlussbetreuer*in gut begründet werden.
- Sollten für das selbe Abschlussprojekt weitere Auslandsaufenthalte erforderlich sein, ist eine neue Bewerbung (mit allen geforderten Beilagen) sowie eine weitere Empfehlung der selben Betreuungsperson zeitgerecht einzureichen.
VERSICHERUNGSSCHUTZ
Die Zuerkennung des Auslandsstipendiums beinhaltet keinen automatischen Versicherungsschutz. Studierende sind verpflichtet, für ihren Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen.
VISUM
Studierende sind selbst verantwortlich, sich um die nötigen Einreisedokumente in das Gastland zu kümmern. Weitere Informationen finden Sie hier.
ABSCHLUSS DER MOBILITÄT
update März, 2026