Voraussetzungen
Voraussetzung für das Studium ist gemäß UG § 76 Absatz 4 die Bestätigung über die positiv beurteilte Zulassungsprüfung.
Für das Studium sind grundlegende Fähigkeiten zum Verständnis gestalterischer Phänomene, künstlerisches und kreatives Potential erforderlich und kommunikative Fähigkeiten wünschenswert.
Die Zulassungsprüfung besteht aus:
- Vorlage von Arbeitsproben (Mappe)
- Prüfungsarbeit
- Interview mit Prüfungskommission
Die Mappe kann vielfältige Arbeitsproben enthalten, z.B. Zeichnungen, graphische Arbeiten, Naturstudien, Malerei, Fotografien, Montagen, Projektdokumentationen. Sie sollte auch Fotos von dreidimensionalen Arbeiten enthalten, ohne Einschränkungen hinsichtlich Material und Technik. Soweit vorhanden, sollten keramische Arbeitsproben dokumentiert und wenige transportfähige Beispiele im Original vorgelegt werden.
Als Prüfungsarbeit sollen innerhalb von eineinhalb Tagen Gedanken, Skizzen und Modelle (Ton als Darstellungsmittel) zu einem gegebenen Thema entwickelt werden.
Mögliche Beispiele für Themenstellung sind: Outdoor, Kinder, Dualitäten, Bewegung und Gehäuse.
Termine und Anmeldung
Alle Informationen über die aktuellen Prüfungstermine sowie zum Anmeldeverfahren erhalten sie
hier.
Interessierte sind jederzeit eingeladen, vor der Zulassungsprüfung einen Gesprächstermin bei der
Studienadministratorin zu vereinbaren.