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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Für die rein künstlerischen Bachelorstudien und das Diplomstudium Bildende Kunst müssen Sie die künstlerische Zulassungsprüfung absolvieren.

Für die Bachelorstudien Architektur, Industrial Design und Kulturwissenschaften werden außer der positiven künstlerischen Zulassungsprüfung eine Hochschulzugangsberechtigung (z.B.: Matura, Abitur, International Baccalaureat (IB), o.Ä.) sowie Deutschkenntnisse auf Niveau B2 benötigt.

Für ein Lehramtsstudium müssen Sie ein dreistufiges Bewerbungsverfahren durchlaufen. Neben der künstlerischen Zulassungsprüfung (Modul C) müssen die Module A und B außerhalb der Kunstuniversität Linz absolviert werden.

Für ein Masterstudium muss ein (facheinschlägiger) Bachelorabschluss vorliegen sowie die künstlerische Zulassungsprüfung bestanden werden.

Falls Sie an einem PhD-Studium interessiert sind, wenden Sie sich bitte an unsere PhD-Abteilung um nähere Informationen bezüglich dem Bewerbungsverfahren zu erhalten.

Nein. Für die Zulassungsprüfung werden keine Deutschkenntnisse vorausgesetzt. Sie kann in Absprache mit der Abteilung auch auf Englisch absolviert werden.

Bitte informieren Sie sich über die erforderlichen Sprachkenntnisse für Ihre gewünschte Studienrichtung.

Für Studierende, die Deutsch erst zu Beginn des dritten Semesters nachweisen müssen, bietet unsere Universität Deutschkurse an. Da für den Kurs grundlegende Deutschkenntnisse vorausgesetzt werden (A2), empfehlen wir bereits zum Zeitpunkt der Zulassung über gewisse Deutschkenntnisse zu verfügen, um am Kurs teilnehmen zu können. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von administrativen Umständen die Absolvierung der Sprachprüfung an einem externen Institut erfolgen muss.

Die aktuellen Termine für die künstlerischen Zulassungsprüfungen finden Sie in unserer Terminübersicht. Für die meisten Studienrichtungen beginnt die Bewerbungsfrist Mitte März, die Zulassungsprüfungen finden dann üblicherweise in der ersten Juli-Woche statt.

Manche Studiengänge bieten zusätzliche Termine an, diese können im Februar oder Anfang September stattfinden.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung über unser "Calls" System ein und stellen Sie sicher, dass der angegebene Name mit Ihren offiziellen Dokumenten übereinstimmt (z.B. Ausweis). Jede Bewerbung muss ein digitales Portfolio enthalten. Bewerbungen, die nach dem Ende der Bewerbungsfrist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Bitte beachten Sie, dass nur das Masterstudium Medienkultur- und Kunsttheorie keine Registrierung für eine Zulassungsprüfung erfodert. Es findet jedoch ein Gespräch statt. Bitte wenden Sie sich direkt an die Studienrichtung für nähere Informationen: mkkt@kunstuni-linz.at

Der Bewerbungsprozess für internationale Interessent*innen ist derselbe wie für EU/EWR-Bürger*innen.

Wenn Sie spezielle Unterstützung oder einen abweichenden Prüfungsmodus für die Teilnahme an der künstlerischen Zulassungsprüfung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechstelle für Personen mit Behinderung.

Ihr Portfolio soll Ihre künstlerischen Fähigkeiten vorstellen, und geeignete Arbeitsproben enthalten. Es muss bei Ihrer Bewerbung hochgeladen werden.

Da die Anforderungen an das Portfolio je nach Studienrichtung variieren, empfehlen wir Ihnen, vor der Einreichung Ihrer Bewerbung einen Beratungstermin mit jener Studienrichtung zu vereinbaren, für die Sie sich bewerben möchten.

Jede Studienrichtung hält ihre eigene Zulassungsprüfung ab, da die Studienbereiche sehr unterschiedlich sind. In erster Linie wird kein Wissen abgefragt, sondern es sind künstlerische Aufgabenstellungen zu erledigen.

Üblicherweise finden die Zulassungsprüfungen vor Ort in Linz statt. Bei manchen Studiengängen ist allerdings auch eine Online-Teilnahme möglich. Bitte erkundigen Sie sich in der jeweiligen Abteilung nach den angebotenen Modalitäten.

Wintersemester: 1. Oktober bis 31. Jänner
Sommersemester: 1. März bis 30. Juni
Zulassungsfrist: Juli bis Oktober für das Wintersemester, Jänner bis März für das Sommersemester

Wichtig: Die meisten Bachelorstudien können nur zum Wintersemester aufgenommen werden. Eine Zulassung außerhalb der Zulassungsfristen ist bei keinem Studium möglich.

Die Zulassungsprüfung ist für 20 Monate gültig. Nach einer bestandenen Zulassungsprüfung können Bewerber*innen die Zulassung für das Wintersemester bis 31. Oktober beantragen. Das Wintersemester beginnt bereits am 1. Oktober.

Ein Einstieg im Sommersemester (März) ist nur im Bachelorstudium raum&designstrategien sowie in den meisten Masterstudien möglich.

Wenn Sie die Zulassungsprüfung für eine rein künstlerische Studienrichtung bestanden haben, können Sie mit Ihrem Reisepass innerhalb der Zulassungsfrist im Studierenden Service Center zum Studium zugelassen werden.

Für die Zulassung zu den Bachelorstudien Architektur, Industrial Design und Kulturwissenschaften müssen Sie zusätzlich eine Hochschulzugangsberechtigung (Reifeprüfungszeugnis, Abitur, usw.) nachweisen. Diese kann vorab für eine Überprüfung an das Studierenden Service Center übermittelt werden.

Für die Zulassung zu einem Masterstudium muss ein fachverwandter Bachelorabschluss von einer anerkannten Bildungseinrichtung vorliegen. Wir empfehlen, dass Sie Scans von Ihren Abschlussdokumenten (inklusive Transcript of Records und Diploma Supplement, sofern vorhanden), vorab zur Überprüfung an das Studierenden Service Center senden.

ACHTUNG: Falls aufgrund der vorgelegten Unterlagen keine eindeutige Entscheidung gefällt werden kann, muss gegebenenfalls eine Bewertung beim Ministerium eingeholt werden. Daher empfehlen wir eine frühzeitige Anfrage.

Falls Ihre Dokumente auf Deutsch oder Englisch ausgestellt wurden, ist eine Übersetzung nicht notwendig. Fremdsprachige Abschlussdokumente bedürfen einer offiziellen Übersetzung.

Je nach Ausstellungsstaat kann auch eine Beglaubigung der Originaldokumente notwendig sein (Apostille bzw. volle diplomatische Beglaubigung). Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center.

Grundsätzlich müssen ordentliche Studierende innerhalb der Mindeststudienzeit (+ zwei Toleranzsemester) pro Semester den ÖH-Beitrag bezahlen. Für jedes weitere Semester ist der volle Studienbeitrag zu entrichten, sofern keine Erlassgründe vorliegen.

Personen die keine EU- oder EWR-Bürger*innen sind, müssen jedes Semester den doppelten Studienbeitrag bezahlen, sofern keine Erlassgründe vorliegen.

Außerordentliche Studierende bezahlen jedes Semester den vollen Studienbeitrag.

Sie finden nähere Informationen unter Studienbeitrag.

Wenn Sie die erforderlichen Dokumente für die Zulassung im Studierenden Service Center vorlegen, erhalten Sie einen Zahlschein über die Studiengebühren für Ihr erstes Semester. Geben Sie bei der Überweisung bitte unbedingt die angeführte Zahlungsreferenznummer an, damit wir Ihre Überweisung Ihrem UFGonline Account zuordnen können. Eine Barzahlung ist nicht möglich!

Die durchschnittliche Dauer für eine Überweisung von einem Bankkonto im SEPA Raum (EU/EWR Staaten) dauert in der Regel drei Werktage. Überweisungen von Konten außerhalb des SEPA Raums dauern meistens zwischen 10 und 15 Werktage. Gegen Ende der Zulassungsfrist empfehlen wir daher eine Überweisung von einem Bankkonto im SEPA Raum oder direkt über eine Bank in Österreich.

Unsere Universität kann leider keine finanziellen Mittel für Stipendien zur Verfügung stellen. Sie können jedoch eventuell über den OeAD für ein Stipendium ansuchen. Sie finden eine Übersicht von möglichen Stipendien unter: https://grants.at/

Ordentliche Studierende haben die Möglichkeit über die Hochschulvertretung unserer Universität um einen Zuschuss für bezahlte Studiengebühren anzusuchen. Beachten Sie bitte die jeweiligen Deadlines.

Studierende mit einer Staatsbürgerschaft aus einem nicht EU-/ EWR-Staaten müssen normalerweise ein Visum für die Einreise beantragen, um die Zulassung persönlich abzuschließen. Bitte kontaktieren Sie nach bestandener Zulassungsprüfung das Studierenden Service Center, um eine entsprechende Bestätigung zu erhalten, mit der Sie nach Österreich einreisen können. Bitte wenden Sie sich für nähere Informationen an die in Ihrem Land für Österreich zuständige Botschaft.

Bitte beachten Sie: Es kann bis zu 6 Monate dauern, bis Sie Ihre Aufenthaltsbewilligung erhalten und erst danach kann das Visum D beantragt werden. Zudem ist es notwendig, dass Sie innerhalb von 3 Tagen nach Einreise Ihren Wohnsitz bei der zuständigen Behörde melden.

Auch wenn die Kunstuniversität Linz leider keine eigenen Wohnheime hat, gibt es in der Umgebung eine Anzahl an Wohnheimen, die unseren Studierenden zur Verfügung stehen.

Für die Studierendenwohnheime empfiehlt sich eine sehr zeitige Anmeldung, da die Plätze begrenzt sind. Wohngemeinschaften sind eine beliebte Alternative.

Falls Sie in Linz kein Zimmer/ keine Wohnung finden sollten, ziehen Sie bitte auch in Betracht eine Unterkunft in den umliegenden Gemeinden zu suchen, die gut an den öffentlichen Verkehr angebunden sind.

Noch Fragen?

Wenn Sie weitere konkrete Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne!