Qualitätssicherung ist ein wesentlicher Bestandteil der internationalen Aktivitäten der Kunstuniversität Linz. Das Erasmus-Programm sieht in der Erasmus-Charta verbindliche Mechanismen vor. Diese Vorgaben und Regelungen wendet die Kunstuniversität Linz auf alle Mobilitätsprogramme an.
Dabei gilt das Prinzip der Gleichbehandlung unter Berücksichtigung der Teilnahmevoraussetzungen (auf den jeweiligen Webseiten veröffentlicht) sowie der Rahmenbedingungen des Studiums beziehungsweise der aufnehmenden Lehr- und Trainingsabteilung und des jeweiligen Austauschprogramms.
OUTGOING STUDIERENDEN MOBILITÄTEN
- Ergänzend prüfen Studienadministrator*innen und Betreuer*innen von Abschlussarbeiten im Austauschkontext die Relevanz des Auslandsaufenthalts und den akademischen Fortschritt.
- Studienadministrator*innen prüfen und genehmigen, ob die Bewerbung zur geplanten Mobilität im vorgesehenen Semester passt. Nach der internen Zuteilung zu einer Partneruniversität bestätigen sie das geplante Studien- bzw. Praktikumsprogramm und sichern so die Qualität der Auswahl.
- Betreuer*innen von Abschlussarbeiten (BA/MA/Diplom/PhD) bestätigen die Relevanz des Auslandsaufenthaltes und nach der Mobilität den erzielten Fortschritt.
- INCOMING STUDIERENDEN MOBILITÄTEN
- Ergänzend prüfen Studienadministrator*innen und Betreuer*innen von Abschlussarbeiten im Austauschkontext die Relevanz des Auslandsaufenthalts und den akademischen Fortschritt.
- Das zuständige Vizerektorat entscheidet über die Zuteilung zu einer Studienrichtung.
- Studienadministrator*innen prüfen und bestätigen das ausgewählte Studienprogramm zur geplanten Mobilität und sichern so die Qualität der Auswahl.
OUTGOING PERSONAL MOBILITÄTEN
- Ergänzend prüfen die*der jeweils Vorgesetzte im Rahmen der Genehmigung der Dienstreise die Relevanz der Mobilität.
- Das zuständige Vizerektorat prüft und bestätigt zusätzlich das ausgewählte Lehr- bzw. Lernprogramm zur geplanten Mobilität und sichert so die Qualität der Auswahl.
INCOMING PERSONAL MOBILITÄTEN
- Ergänzend prüft die jeweils zuständige Abteilung / Kontaktperson im Rahmen der Genehmigung der Mobilität die Relevanz dieser.
- Die zuständige Abteilung / Kontaktperson prüft und bestätigt das ausgewählte Lehr- bzw. Lernprogramm zur geplanten Mobilität und sichert so die Qualität der Auswahl.
Diese Prozesse bilden die verbindlichen Standards der Qualitätssicherung für die Mobilitätsabwicklung des International Office.