Die Kunstuniversität Linz setzt sich für den verantwortungsvollen und ethischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) an der Universität ein. Ziel ist es, die Effizienz und Qualität der Verwaltungsprozesse zu unterstützen, ohne dabei den Datenschutz sowie die Rechte der Mitarbeiter*innen zu beeinträchtigen oder zu gefährden. Diese Richtlinie definiert Regeln und Vorgehensweisen für den Einsatz von KI und bietet Orientierung, um Missbrauch und unwissentliche Verstöße zu vermeiden.
Dementsprechend sollte eine spezifische KI-Richtlinie auf Basis der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 (EU 2024/1689, AI-Act) die Rahmenbedingungen für die Nutzung und Handhabung Künstlicher Intelligenz in den Bereichen der Verwaltung und bei der Ausführung von administrativen Tätigkeiten an der Kunstuniversität Linz regeln, damit diese ihren rechtlichen Verpflichtungen bei der Verwendung von KIAnwendungen nachkommt.
Die vorliegende Richtlinie gilt für alle Angehörigen des allgemeinen Universitätspersonals und alle Angehörigen des wissenschaftlichen und künstlerischen Universitätspersonals im Rahmen der Ausführung von administrativen Tätigkeiten an der Kunstuniversität Linz.
Grundsätzlich agiert die Kunstuniversität Linz in der Verwaltung und auch generell im Rahmen der Ausführung von administrativen Tätigkeiten mit sensiblen Daten. Daher ist es verboten, diese Daten in jeglicher Art in KI-Systeme einzugeben oder diesen zur Verfügung zu stellen. Eine Ausnahme bildet die KI-Plattform „Academic AI“, in der die Daten laut Klassifikation der nachstehenden Tabelle (siehe 2.2 Klassifikation von Daten) eingegeben werden dürfen bzw. zur Verfügung gestellt werden dürfen.
1. Erlaubte Plattformen
Die Kunstuniversität Linz stellt ihren Mitarbeiter*innen eine KI-Plattform zur Verfügung, die sukzessive weiterentwickelt wird. Die KI-Plattform, auch Academic AI genannt, stellt aufgrund ihrer Architektur sicher, dass die eingegebenen Daten und hochgeladenen Dokumente von Mitarbeiter*innen nicht für Trainingszwecke kommerzieller KIAnwendungen verwendet werden.
Die KI-Plattform wird DSGVO-konform betrieben und gewährleistet, dass die Mitarbeiter*innen bei ihrer Nutzung keine unabsichtlichen DSGVO-Verstöße herbeiführen können. Ein weiterer Vorteil ist der zentrale Zugang zu allen notwendigen KI-Lösungen und die kontinuierliche Ausrichtung bei der Weiterentwicklung der Plattform an die besonderen Erfordernisse der Hochschulen. kunstuni-linz.academic-ai.at
In einigen Systemen und Programmen sind mittlerweile KI-Funktionen integriert. Diese lassen sich nicht vollständig aus den Programmen bzw. Systemen entfernen oder deaktivieren. Bei der Nutzung dieser KI-Funktionen muss daher darauf geachtet werden, welche Daten eingegeben werden (siehe 2.2 Klassifikation von Daten).
Laut Datenklassifizierung darf ein Großteil der Daten nur in Academic AI eingegeben werden. Die KI-Funktionen von kommerziellen Systemen und Programmen können daher nur sehr eingeschränkt für administrative Tätigkeiten an der Kunstuniversität Linz genutzt werden. Die Kunstuniversität Linz weist auf die Einhaltung der gegenständlichen Richtlinie hin.
Welche weiteren KI-Funktionen in den Systemen/Programmen der Kunstuniversität Linz verfügbar sind, ist auf der Webseite unter „Universität” > „KI an der Kunstuniversität Linz” aufgeführt. Dort sind die entsprechenden Webseiten mit Informationen zu den KIFunktionen verlinkt. Die Webseite wird laufend erweitert und angepasst.
2. Rechtskonforme Nutzung
Der AI-Act der EU verpflichtet unter anderem auch dazu, sicherzustellen, dass Personen, die mit der Nutzung oder dem Betrieb von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KIKompetenzen verfügen. Daher ist die Teilnahme an der internen KI-Grundlagen Schulung im Ausmaß von 2h für alle verpflichtend, die generative KI an der Kunstuniversität Linz nutzen möchten. Nach erfolgter Teilnahme wird der Zugang zur KI-Plattform, auch Academic AI genannt, automatisch freigeschaltet. Bei Problemen bei der Freischaltung kann ein entsprechendes Ticket über zid.ticket@kunstuni-linz.at eröffnet werden.
KI-Anwendungen, die nicht auf der Webseite unter „verfügbare KI-Systeme an der Universität“ (https://www.kunstuni-linz.at/universitaet/ki-an-der-kunstuni/ki-an-derkunstuniversitaet-linz) angeführt sind, dürfen nur nach Freigabe des Rektorates genutzt werden. Ein Antrag für die Freigabe zur Nutzung und zum Ankauf von neuen KIAnwendungen erfolgt in einem ersten Schritt via Mail an zid.ticket@kunstuni-linz.at.
Im Antrag muss angeführt werden:
Entstehen Kosten einmalig oder laufend? Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten?
Nach eingehender Prüfung und schriftlicher Empfehlung durch den Zentralen Informatikdienst, wird der Antrag an das Rektorat weitergeleitet. Nur nach positiver Entscheidung des Rektorates darf die KI-Anwendung durch den Zentralen Informatikdienst für den gewünschten Zweck angekauft und/oder zur Verfügung gestellt werden.
3. Verwendung und Offenlegung der Ergebnisse
Die Ergebnisse aus den KI-Anwendungen sind vor der weiteren Verwendung bzw. Entscheidungsfindung von den jeweiligen KI-Nutzer*innen sorgfältig auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Der Einsatz und die Freigabe von KI-generierten Inhalten unterliegen der menschlichen Kontrolle durch die Mitarbeiter*innen der Kunstuniversität Linz. Die Ergebnisse der KI-Anwendungen dürfen nicht unreflektiert übernommen werden. Insbesondere darf es zu keiner vollautomatisierten Leistungsbeurteilung oder zur automatisierten Ausfertigung von Urkunden kommen. Keinesfalls darf eine Entscheidung ausschließlich auf einem Ergebnis beruhen, das aus einer KI-Anwendung hervorgeht.
Bei der Verwendung von generativer KI ist am Ende des Inhaltes oder des Dokuments folgender Disclaimer zur Kennzeichnung zu verwenden. KI-Disclaimer: „Dieser Inhalt wurde ganz oder teilweise mithilfe künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Trotz sorgfältiger Prüfung können Fehler oder Ungenauigkeiten nicht ausgeschlossen werden.“
Die Einhaltung dieser Richtlinie ist für alle Mitarbeiter*innen verpflichtend. Verstöße gegen die Vorgaben dieser Richtlinie, insbesondere die unzulässige Nutzung kommerzieller KI-Systeme, der Verarbeitung sensibler Daten außerhalb der KI-Plattform oder der Missachtung von Prüf- und Kennzeichnungspflichten, können gegebenenfalls rechtliche (v.a. arbeits- und zivilrechtliche) Konsequenzen nach sich ziehen. Selbiges gilt im Falle etwaiger Verstöße gegen Datenschutzoder Urheberrechtsbestimmungen. Fragen oder Vorfälle im Zusammenhang mit den Regelungen dieser Richtlinie sind bitte an folgende Emailadresse ki.richtlinie@kunstuni-linz.at zu richten.
Bei der Nutzung der Plattform Academic AI werden keine personenbezogenen Daten der Mitarbeiter*innen zu Kontroll- oder Überwachungszwecken verarbeitet. Es findet keine Leistungs-, Verhaltens- oder Nutzungsüberwachung statt. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum technischen Betrieb der Plattform sowie zur Sicherstellung von Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit. Eine Weitergabe von Daten an Dritte zu Trainings-, Analyseoder Marketingzwecken ist ausgeschlossen.
Diese Richtlinie tritt mit 1. Mai 2026 in Kraft und gilt bis auf Weiteres. Sie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst, insbesondere im Hinblick auf neue gesetzliche Vorgaben, technische Entwicklungen sowie die Weiterentwicklung der KI-Plattform Academic AI. Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert und treten mit Veröffentlichung in Kraft.