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Start ins Studium

Wenn Sie die Zulassungsprüfung erfolgreich bestanden haben bzw. anderweitig über eine positive Aufnahme zum Studium/Lehrgang informiert wurden, können Sie während der Zulassungsfrist vom Studierenden Service Center zugelassen werden.

Informationen für Lehramtsstudierende: Nach bestandener Zulassungsprüfung werden Sie über das LiLes Service-Center zugelassen.

Informationen für Interessierte am PhD Studium: Zulassungsverfahren zum PhD Programm

Online-Voranmeldung zum Studium

Jene Bewerber*innen, die 

  • eine Zulassungsprüfung vor weniger als 20 Monaten bestanden haben, oder
  • ein Zulassungsgespräch hatten und gebeten wurden, ihre Daten im UFGonline zu hinterlegen, oder
  • über ein Austauschprogramm (z.B. Erasmus) an unsere Universität kommen, oder
  • sich als außerordentliche*r Studierende*r oder Mitbeleger*in anmelden möchten, 

müssen einen Bewerber*innen-Account anlegen und unter "Meine Bewerbungen" Ihre Daten im UFGonline hinterlegen. Sie finden nähere Informationen in diesem PDF.

Zulassung

Die Aufnahme des Studiums wird persönlich vor Ort in der Rechts- und Studienabteilung durchgeführt. Nehmen Sie bitte die folgenden Unterlagen (im Original!) für die Inskription mit:

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Führerschein in Verbindung mit Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Verpflichtend für die Studienrichtungen BA Architektur, BA Industrial Design, BA Kulturwissenschaften: Nachweis der allgem. Universitätsreife (z.B. Reifeprüfungszeugnis, deutsches Abitur, usw.) bzw. Urkunde über den Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung, bzw. Studienberechtigungsprüfung
  • Nachweis Deutschkenntnisse B2 für die Studienrichtungen Architektur, Industrial Design, BA Kulturwissenschaften und Medienkultur- und Kunsttheorien. Folgende Zertifikate werden akzeptiert: ÖSD, ÖIF, Goethe Institut, telc, DSH.
  • Bachelorzeugnis* und Diploma Supplement für die Zulassung zu Masterstudien
  • Bestätigung über eine Namensänderung, wenn nicht auf allen Urkunden Namensgleichheit besteht (z.B. Heiratskurkunde)
  • Abgangsbescheinigung wenn Sie für das beantragte Studium bereits an einer anderen inländischen Universität zugelassen waren, auch wenn das längere Zeit zurückliegt.
  • Nachweis der Matrikelnummer (z.B. Studienblatt oder Studentenausweis), falls Sie bereits an einer anderen österreichischen Universität/Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule gemeldet waren

* WICHTIG: Bewerber*innen für Architektur (BA), Industrial Design (BA), Kulturwissenschaften (BA) und alle Masterstudien deren Zeugnisse nicht in Österreich erworben wurden, müssen eventuell zusätzliche, studienspezifische Zulassungsvoraussetzungen/Beglaubigungen vorweisen und dies bedarf einer Überprüfung durch das Studierenden-Service-Center im Vorfeld. Wir empfehlen daher, Ihre Unterlagen VORAB an studien.office@kunstuni-linz.at zu senden.

Nach bestandener Zulassungsprüfung gibt es in den Monaten Juli bis September die Möglichkeit einer online Beratung bzgl. Zulassung und Visaangelegenheiten. Die Termine finden Sie hier unter “Online Beratung”.

Beachten Sie bitte auch die folgenden näheren Bestimmungen zur Beglaubigung ausländischer Urkunden.

Eine Bewertung ausländischer Studienabschlüsse kann über das Anerkennungs-, Antrags-, und Informationssystem (AAIS) des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung (BMFWF) beantragt werden. Rein zu Informationszwecken empfehlen wir anabin - das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen.