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Verlängerung der Mobilität

VORAUSSETZUNGEN

  • Es muss geprüft werden, ob eine Verlängerung möglich ist. In jedem Studienzyklus besteht die Möglichkeit, bis zu 12 Monate im Ausland zu verbringen, im Rahmen der von uns angebotenen Austauschprogramme.
  • Mögliche Dauer einer Verlängerung wird anhand der verfügbaren Budgetmittel und weiterer Kriterien geprüft, wie z. B. der Anzahl vorheriger Auslandsaufenthalte oder dem Heimatland (niedrigste Priorität).
  • Einverständnis des Praktikumsgebers
  • Einverständnis der Studienadministration
  • Ihr Aufenthalt muss durchgehend sein: Der Verlängerungszeitraum muss unmittelbar anschließen.
  • Erfüllung der ECTS-Anforderungen (nur bei Pflichtpraktika): Sie müssen mindestens 3 ECTS pro Auslandsmonat für den gesamten Aufenthalt nachweisen können.
  • Für die Verlängerung eines Pflichtpraktikums ist ein neues Learning Agreement für Praktika erforderlich, bei anderen Typen der Praktika nur bei Bedarf.

Bitte beachten Sie, dass die Verlängerung nur unter Einhaltung aller oben genannten Schritte und Fristen möglich ist.

BEWERBUNG

Dokumente zum Hochladen (sind im Online-Bewerbungstool verlinkt):

  • Verlängerungsantrag
  • Registration Student Mobility

Die Bewerbung muss spätestens einen Monat vor dem Ende Ihres aktuellen Aufenthalts abgeschlossen sein. Ein Link zur Online-Bewerbung wird Ihnen vom International Office zur Verfügung gestellt.

WAS IST NOCH ZU VERLÄNGERN?

  • Versicherungsschutz
  • Visa (bei Bedarf)
  • ÖH–Beitrag für das Verlängerungssemester
  • IPS-Stipendium des Landes Oberösterreich im Bedarfsfall

STUDIENBEIHILFEBEZIEHER*INNEN

Die Auslandsbeihilfe der Studienbeihilfenbehörde kann während der Verlängerung weiterbezogen werden.
Dem Antrag auf Verlängerung muss eine Kopie des Learning Agreements beigeschlossen werden.

Update: November 2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Kontakt

Yulia Schachinger MA
international.office@kunstuni-linz.at 
T: +43 (0) 732 7898 2346

Erreichbarkeit
Dienstag bis Freitag
Termine nur nach Vereinbarung

Kunstuniversität Linz
International Office | Auslandsbüro 
Rechts- und Studienabteilung
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria