Nach der Zusage Ihrer Partneruniversität werden Sie vom International Office über die nächsten Schritte per Email informiert. Unter anderem muss ein digitales Learning Agreement erstellt werden. Die Anleitung dazu finden Sie als Download (oben rechts).
Bei einem Aufenthalt im Rahmen der Vorbereitung der Abschlussarbeit ist zusätzlich die Bestätigung des Betreuers /der Betreuerin (Formular im Download rechts) an das International Office zu übermitteln.
Das Learning Agreement bezieht sich auf das individuelle Studienprogramm an der Partneruniversität und muss vor der Abreise von allen Parteien (Kunstuniversität, Studierende*r und Gastuniversität) unterschrieben vorliegen.
Alle im Vorfeld im Learning Agreement vereinbarten und im Ausland erfolgreich abgeschlossenen Aktivitäten (Studium und Praktika) sollten mit ECTS-Credits versehen und vollständig anerkannt werden. Mit dem/der zuständigen Studienadministrator*in ist zu klären, ob und in welcher Form das ausländische Studienangebot angerechnet werden kann.
Für eine Anerkennung von Lehrveranstaltungen ist der/die jeweilige Studienadministrator*in zuständig.
Sie können im Rahmen der Vorbereitung des Bachelor-, Master- bzw. Diplomprojekts sowie einer Dissertation an einer Partneruniversität studieren.
Die Vorbereitung der Diplom- sowie Masterarbeit muss unter Angabe eines ‚Arbeitstitels‘ in der Studienabteilung angemeldet werden. Der Arbeitstitel kann nach Rückkehr jederzeit wieder geändert werden!
Als Mindeststudienleistung für die Erasmus+ Förderung müssen 3 ECTS pro Monat des Studienaufenthaltes anerkannt werden.
Dies tritt an der Kunstuniversität auch bei der Vorbereitung zur Verfassung von wissenschaftlichen/künstlerischen Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit, Dissertation) in Kraft.
Sollten die für die Arbeit vergebenen Credits/ECTS nicht den gesamten Aufenthaltszeitraum abdecken, sind zusätzliche Credits/ECTS in Form von Prüfungsleistungen zu erbringen.
Unabhängig von dieser Mindestleistung ist anzustreben, dass Studierende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS-Credits pro Semester erbringen. Dies entspricht der Studienleistung eines Semesters; ein Semester an der Gastinstitution ersetzt dann auch den gesamten Arbeitsaufwand eines Semesters an der Heimathochschule.
Update: November 2025
Yulia Schachinger MA
international.office@kunstuni-linz.at
T: +43 (0) 732 7898 2346
Erreichbarkeit
Dienstag bis Freitag
Termine nur nach Vereinbarung
Kunstuniversität Linz
International Office | Auslandsbüro
Rechts- und Studienabteilung
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria