Mindeststudienleistung für die Erasmus+ Förderung: Anerkennung von 3 ECTS pro Auslands-Monat. Falls alle bzw. die meisten ECTS laut Curriculum absolviert wurden, besteht die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt im Rahmen der Vorbereitung der Verfassung von wissenschaftlichen/künstlerischen Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit, Dissertation) zu beantragen.
Beurlaubte Studierende können nicht an den Austauschprogrammen teilnehmen!
Besteht der bilaterale Vertrag zwischen 2 Studienrichtungen, werden die entsendenden Studierenden von ihrer Studienrichtung für den Austausch nominiert.
Die endgültige Zusage eines Studienplatzes erfolgt durch die Partneruniversität!
update Oktober, 2025
Yulia Schachinger MA
international.office@kunstuni-linz.at
T: +43 (0) 732 7898 2346
Erreichbarkeit
Dienstag bis Freitag
Termine nur nach Vereinbarung
Kunstuniversität Linz
International Office | Auslandsbüro
Rechts- und Studienabteilung
Hauptplatz 6, 3. Stock
4020 Linz | Austria