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Voraussetzungen

update 17.10.2023

  • ordentlich Studierende, die an der Kunstuniversität Linz inskribiert sind (nicht Lehrgangsstudierende)
  • 2 absolvierte Semester
  • der Aufenthalt ist nur an einer Gastuniversität möglich, mit der die KUNI ein interinstitutionelles Abkommen hat
  • Kenntnisse der Unterrichtssprache der Gastuniversität bzw. gute Englischkenntnisse
  • Eine Mobilität kann nur in einem Land durchgeführt werden, das nicht das Wohnsitzland während des Studiums ist (Vorlage einer aktuellen Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegister)
  • Eine Mobilität in das Herkunftsland hat die niedrigste Priorität
  • Der Mobilitätszuschuss wird nur für die Zeit der physischen Präsenz am Ort der Gastinstitution ausbezahlt
     

WICHTIG:

Mindeststudienleistung für die Erasmus+ Förderung: Anerkennung von 3 ECTS pro Auslands-Monat. Falls alle bzw. die meisten ECTS laut Curriculum absolviert wurden, besteht die Möglichkeit, einen Auslandsaufenthalt im Rahmen der Vorbereitung der Verfassung von wissenschaftlichen/künstlerischen Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Diplomarbeit, Dissertation) zu beantragen.

Beurlaubte Studierende können nicht  an den Austauschprogrammen teilnehmen!

Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist nur vom Wintersemester in das Sommersemester möglich und ist von der Zustimmung der Gastuniversität sowie von der budgetären Bedeckbarkeit abhängig.

Besteht der bilaterale Vertrag zwischen 2 Studienrichtungen, werden die entsendenden Studierenden von ihrer Studienrichtung für den Austausch nominiert.
Die endgültige Zusage eines Studienplatzes erfolgt durch die Partneruniversität!


Mögliche Dauer von Aufenthalten

  • 2 Monate bis maximal 12 Monate im Bachelor, Master, Doktorat/PhD Programm
  • 24 Monate in Diplomstudien (12 Monate im 1. Abschnitt / 12 Monate im 2. Abschnitt)
  • Mehrere Aufenthalte sind möglich - verschiedene Mobilitätsarten können kombiniert werden und werden pro Zyklus zusammen gerechnet (Graduiertenpraktika zählen zur Förderdauer des vorangegangenen Studienzyklus)