DoktoratsstudentInnen müssen im jeweiligen Doktoratsstudium angemeldet sein und einen Entwurf ihres Dissertationsprojekts vorgelegt haben. Die betreuenden ProfessorInnen stehen zu Besprechung der Dissertationsprojekte zur Verfügung. Zudem sind die im Studienplan vorgeschriebenen Lehrveranstaltungspunkte zu absolvieren.